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Ungarische E-Rechnungs-Pflicht für den Energiesektor 2025

Ungarn

Ungarisches E-Invoicing-Mandat für den Energiesektor 2025 Ab dem 1. Januar 2025 wird Ungarn die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die mit Strom und Erdgas handeln, verpflichtend einführen. Die Verordnung richtet sich an Unternehmen wie Stromhändler, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Erdgasversorger und macht die E-Rechnungsstellung für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen zur Pflicht. Die neuen Regeln, die in der Regierungsverordnung Nr. […]

Griechenland legt eine Abweichungsgrenze von 30% für vorgefertigte Einkommensteuererklärungen fest 

Griechenland

Griechenland legt Abweichungsgrenze von 30% für vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen fest Die griechischen Steuerbehörden haben den Beschluss 1045/2025 veröffentlicht, mit dem wichtige Vorschriften der griechischen Steuerverfahrensordnung umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen (Formular E3) und der Integration der myDATA-Plattform liegt. Wichtige Änderungen und Anforderungen 🔸 Neue 30%-Abweichungsgrenze für Formular E3 🔸 Vorausgefüllte Steuererklärungen sind nun die Norm 🔸 Zusätzliche regulatorische Anforderungen 

Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellung erlangt EU-Genehmigung

Griechenland

Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellungsmandat erhält EU-Genehmigung Der Rat der Europäischen Union hat den Durchführungsbeschluss zum B2B-E-Rechnungsstellungsmandat Griechenlands veröffentlicht. Die Genehmigung ist zeitlich befristet und gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Bis dahin werden die „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Reformen voraussichtlich die Notwendigkeit einer solchen EG-Genehmigung aufheben. Jedoch

Obligatorische B2B E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Implementierung 

Griechenland

Obligatorische B2B-E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Umsetzung Griechenland wird ab dem 1. Juli 2025 die E-Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen vorschreiben, nachdem die EU-Genehmigung am 13. Januar 2025 erteilt wurde. Die Verpflichtung gilt für Unternehmen in Griechenland, die die Einhaltung des europäischen Standards EN 16931 erfordert, während ausländische Unternehmen ausgenommen sind. Transaktionen müssen in Echtzeit über die myDATA-Plattform gemeldet werden. Dies steht im Einklang mit

Griechenland verschiebt die Einführung der E-Zustellung für die Geschäftsbereitschaft

Griechenland

Griechenland verschiebt Einführung des E-Delivery-Systems wegen Anpassungsbedarf von Unternehmen Ankündigung: Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) in Griechenland hat offiziell eine Verschiebung der Einführung des E-Delivery-Systems bekannt gegeben. Der ursprünglich für den 1. Dezember 2024 geplante Start des Systems wurde verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung zu geben.

Griechenland weitet E-Zustellungsregeln mit myDATA-Integration aus

Griechenland

Griechenland erweitert Regeln für E-Zustellung durch myDATA-Integration 2024 hat Griechenland sein elektronisches Zustellsystem (E-Zustellung) durch neue Entscheidungen des Finanzministeriums und der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) erheblich aktualisiert. Diese Aktualisierungen klärten wichtige Aspekte des E-Zustellungsprozesses und boten detaillierte Leitlinien, um eine reibungslosere Implementierung und eine bessere Interoperabilität für Unternehmen zu gewährleisten.

Griechenland myDATA: Echtzeit-E-Bilanzierung & QR-Code-Regeln

Griechenland

Griechenland myDATA: Echtzeit-Buchhaltung & QR-Code-Regeln Die griechische Steuerbehörde (AADE) veröffentlichte im Juli 2024 eine aktualisierte Version 1.0.9 der technischen Spezifikationen für das myDATA E-Accounting-System. Zusammenfassend betonen die aktualisierten myDATA technischen Spezifikationen im Juli 2024 die Echtzeit-Datenübertragung, die Einführung von QR-Codes für Dokumente und Belege sowie die Finalisierung von

Deutschlands B2B-E-Rechnungs-Mandat: Wichtige Anforderungen

Deutschland

Deutschlands B2B-E-Rechnungs-Mandat: Wichtige Anforderungen – BMF veröffentlicht neues “Schreiben” zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung, die zwischen 2025 und 2028 schrittweise eingeführt wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2024 ein finales Schreiben (Aktualisierung des Entwurfs vom Juni) veröffentlicht, das den Anwendungsbereich und die Vorschriften für die bevorstehende Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung für im Inland ansässige Unternehmen detailliert beschreibt. Die schrittweise Einführung

ZUGFeRD 2.3 EXTENDED: Updates und neue Funktionen

Deutschland

ZUGFeRD 2.3 veröffentlicht: Änderungen und neue Funktionen im EXTENDED-Profil Am 18. September 2024 wurde die ZUGFeRD-Version 2.3 veröffentlicht. In der neuen Version von ZUGFeRD wurden dem EXTENDED-Profil neue Elemente hinzugefügt, um die Interoperabilität mit der französischen B2B-E-Rechnungsverpflichtung zu verbessern. Es ist wichtig, dass Nutzer von ZUGFeRD EXTENDED auf die neue Version aktualisieren.

Deutschlands neue B2B-E-Rechnungsanforderungen

Deutschland

Deutschlands neue B2B-E-Invoicing-Anforderungen Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der die bevorstehenden obligatorischen B2B-E-Invoices detailliert beschreibt. Er umfasst die ersten Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten und unter denen alle ansässigen Steuerpflichtigen berechtigt sein müssen, strukturierte E-Invoices für inländische B2B-Transaktionen zu empfangen. Die Kernpunkte der Richtlinie sind: Für weitere

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