
Griechenland weitet E-Zustellungsregeln mit myDATA-Integration aus
Im Jahr 2024, Griechenland hat sein elektronisches Zustellungssystem (E-Delivery) erheblich aktualisiert durch neue Entscheidungen des Finanzministeriums und der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR). Diese Aktualisierungen klärten wichtige Aspekte des E-Delivery-Prozesses und boten detaillierte Richtlinien, um eine reibungslosere Implementierung und eine bessere Interoperabilität für Unternehmen im ganzen Land zu gewährleisten.
E-delivery wurde ursprünglich 2014 im griechischen Steuerrecht durch Gesetz 4308/2014, Artikel 5, eingeführt und später durch die Gemeinsamen Beschlüsse Α.1122/2024 und Α.1123/2024 erweitert. Dieser rechtliche Rahmen legt fest, wie Unternehmen E-Delivery-Dokumente über myDATA ERP-Lösungen oder E-Invoicing-Dienstleister über die myDATA-Plattform ausstellen und übermitteln müssen.
Zwei Phasen der E-Delivery-Akzeptanz:
- Phase Zwei – 1. April 2025: Unternehmen werden Waren während des Transports überwachen, Echtzeitänderungen melden und die Qualität und Menge der Waren überprüfen.
- Phase Eins – 1. Dezember 2024: Unternehmen müssen E-Delivery-Dokumente ausstellen und an myDATA senden, wobei der Empfänger anhand seiner USt-IdNr. benachrichtigt werden muss.
Schlüsselaspekte umfassen die Echtzeitübermittlung von E-Zustelldokumenten mit MARK und QR-Code, die zeitnahe Meldung durch Empfänger und die Meldung von Unstimmigkeiten innerhalb von 15 Tagen. Darüber hinaus sind griechische Empfänger für die Meldung ausländischer Lieferungen bis zum 20. des Folgemonats verantwortlich.
Berichterstattungspflichten:
- E-delivery-Dokumente müssen entweder vom Aussteller oder einem Drittanbieter für Logistik (3PL), der Lagerbestände im Namen des Unternehmens verwaltet, an myDATA übermittelt werden.
Inhalt von E-Zustelldokumenten:
- Phase Eins: Dokumente müssen Details wie Absender-/Empfängerinformationen, Lieferscheinnummer, MARK- und QR-Code, Liefer- und Ausstellungsdaten sowie Produktdetails enthalten.
- Phase Zwei: Weitere Details wie Transportdetails, EU-Binnenkoordinierung und Umsatzsteueridentifikationsnummern von Dritten müssen hinzugefügt werden.
Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen von 100 EUR pro fehlendem Dokument führen, begrenzt auf 500 EUR pro Tag und mit einem Höchstbetrag von 20.000 EUR pro Jahr.
Dieser Rahmen stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der griechischen Steuerverwaltung dar, indem Transparenz, Genauigkeit und Effizienz verbessert werden. Um Strafen zu vermeiden, müssen griechische Unternehmen diese Anforderungen vollständig erfüllen und die rechtzeitige Einreichung aller E-Delivery-Dokumente sicherstellen.
Griechenland gewährt Großzahlenden Steuerpflichtigen eine Fristverlängerung für die Einführung von E-Rechnungen
Griechenland gewährt Großzahlern Fristverlängerung für E-Invoicing-Umsetzung Die griechische Steuerbehörde (AADE) hat eine...
Griechenland: Zweite Phase des digitalen Lieferscheins (Ψηφιακό Δελτίο Αποστολής) auf 2026 verschoben
Griechenland: Zweite Phase der digitalen Lieferscheine (Ψηφιακό Δελτίο Αποστολής) auf 2026 verschoben Die griechische...
Griechenland schreibt die digitale Überwachung von Aktienbewegungen vor
Griechenland schreibt die digitale Überwachung von Warenbewegungen vor Die Hellenische Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) hat…
Griechenland legt eine Abweichungsgrenze von 30% für vorgefertigte Einkommensteuererklärungen fest
Griechenland legt eine Abweichungsgrenze von 30% für vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen fest Die griechischen Steuerbehörden haben veröffentlicht…
Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellung erlangt EU-Genehmigung
Griechenland: B2B-E-Rechnungsstellung Mandat erhält EU-Genehmigung Der Rat der Europäischen Union hat seine…
Obligatorische B2B E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Implementierung
Obligatorische B2B-E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Einführung Griechenland wird ab Juli die E-Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen vorschreiben…
