
Deutschlands neue B2B-E-Rechnungsanforderungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte ein Entwurf der Richtlinie detaillierte Informationen zur anstehenden verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung. Es deckt die ersten Anforderungen ab, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und unter denen alle ansässigen Steuerzahler in der Lage sein müssen, strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen zu empfangen.
Die Kernpunkte der Richtlinie sind:
- Das Finanzministerium plant, zu einem späteren Zeitpunkt ein E-Reporting-System für Rechnungsdaten einzuführen, ohne einen spezifischen Zeitplan festzulegen.
- Bestimmte Rechnungen sind von der elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen, darunter steuerfreie Dienstleistungen, Rechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten.
- E-Rechnungen müssen den EN 16931-Syntaxen oder einem einvernehmlich vereinbarten Format entsprechen, das die Anforderungen erfüllt. Sie können entweder strukturiert oder Hybrid mit einem menschenlesbaren Teil sein. Im Falle von Diskrepanzen hat das elektronische Datum Vorrang. Akzeptierte Formate sind XRechnung, ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) und internationale Standards wie Italiens FatturaPA und Frankreichs Factur-X.
- E-Rechnungen können per E-Mail, elektronische Schnittstellen oder Portale übermittelt werden, jedoch nicht auf USB-Sticks.
- Wenn Empfänger keine E-Rechnungen akzeptieren können, können sie keine Alternativen verlangen. Aussteller erfüllen ihre umsatzsteuerlichen Pflichten, wenn sie nachweislich bemüht sind, E-Rechnungen zu versenden.
- Korrekturen an Rechnungen müssen elektronisch vorgenommen werden.
- Die endgültige Version des BMF-Schreibens ist für die Veröffentlichung im 4. Quartal 2024 geplant. Unternehmen sollten ihre E-Rechnungs-Implementierungsprojekte umgehend starten, um die Frist im Januar 2025 einzuhalten.
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