
Griechenland myDATA: Echtzeit
E-Accounting & QR-Code-Regeln
Die griechische Steuerbehörde (AADE) veröffentlichte eine aktualisierte Version 1.0.9 der technischen Spezifikationen für das myDATA E-Accounting-System im Juli 2024
- Zwanghafte EchtzeitdatenübertragungAb dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen Daten und Dokumente über Warenwirtschaftsprogramme (ERP-Systeme) in Echtzeit übermitteln.
- QR-Code-GenerierungUnternehmen können aus Buchhaltungsdaten einen QR-Code generieren, der eine Zusammenfassung übermittelter Belege liefert. Dieser QR-Code verlinkt zu einem digitalen Dienst auf der myDATA-Plattform.
- Erweiterte AnpassungsperiodeDie Übergangsfrist für Unternehmen, die E-Rechnungsdienstleister nutzen, um die Einhaltung von myDATA sicherzustellen, wurde um sechs Monate verlängert.
- Elektronische BuchimplementierungGriechenland hat die Berichterstattungspflichten für elektronische Bücher (myDATA) für die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer seit dem 1. Januar 2024 vollständig umgesetzt.
- Neue QR-Code-AnforderungEs wurde eine neue QR-Code-Anforderung für Belege eingeführt, die von Registrierkassen und Kassensystemen ausgestellt werden.
- ZwangsanbindungDie verpflichtende Anbindung von Steuerungsmechanismen (Registrierkassen, POS-Systeme etc.) an die AADE zur Echtzeitübermittlung von Verkaufsdaten an myDATA wurde schrittweise bis November 2021 umgesetzt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktualisierten technischen Spezifikationen von myDATA im Juli 2024 die Echtzeit-Datenübertragung, die Einführung von QR-Codes für Dokumente und Belege sowie die endgültige obligatorische Vernetzung der Steuersysteme mit der AADE zur Unterstützung des neuen E-Accounting-Rahmens Griechenlands hervorheben.
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