
Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellung erlangt EU-Genehmigung
Der Rat der Europäischen Union seinen Durchführungsbeschluss über die B2B-E-Invoicing-Vorgabe Griechenlands veröffentlicht. Die Genehmigung ist befristet vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Bis dahin werden die MwSt.-Reformen im digitalen Zeitalter (ViDA) voraussichtlich die Notwendigkeit einer solchen EG-Genehmigung entfallen lassen. Eine Einführung im Jahr 2026 ist jedoch in der Praxis wahrscheinlicher, da Unternehmen in der Regel mindestens ein Jahr Vorlaufzeit für die Vorbereitung benötigen.
Warum genehmigte die EU Griechenland?
Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) können die Mitgliedstaaten die obligatorische elektronische Rechnungsstellung nicht ohne Genehmigung der EU durchsetzen, und zwar aufgrund von zwei wichtigen Regeln:
Artikel 218 gewährleistet die.
Artikel 232 besagt, dass die elektronische Rechnungsstellung die Zustimmung des Empfängers erfordert.
Um von diesen Regeln abzuweichen, beantragte Griechenland am 2. Juli 2024 beim EU-Rat eine Ausnahmeregelung, um Papierbelege durch eine verpflichtende E-Rechnungsstellung zu ersetzen.
Griechenlands E-Rechnungsanforderung und ihre Rolle in myDATA
Seit 2022 verpflichtet die griechische Plattform myDATA Unternehmen zur Meldung von Mehrwertsteuerrechnungen und E-Books an die Steuerbehörde. Die neue E-Rechnungsverpflichtung wird die Steuertransparenz weiter verbessern und sicherstellen:
- Automatisierte Transaktionsberichterstattung
- Reduzierung
- Potenzielle Einführung von vorausgefüllten Mehrwertsteuererklärungen bis 2025-2026
Was als Nächstes?
Obwohl die EU den Antrag Griechenlands genehmigt hat, müssen die genauen technischen und Compliance-Anforderungen noch bestätigt werden. Dieses Mandat ist Teil einer breiteren EU-Umstellung auf die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA), die künftig möglicherweise keine solchen Genehmigungen mehr erfordert.
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