Griechenland

Griechenland legt für vorgefüllte Spritzen eine Abweichungsgrenze von 30% fest
Einkommensteuererklärungen 

Die griechischen Steuerbehörden haben veröffentlicht Beschluss 1045/2025, die Umsetzung wichtiger Vorschriften der griechischen Steuerverfahrensordnung, mit Schwerpunkt auf vor ausgefüllte Einkommensteuererklärungen (Formular E3) und myDATA-Plattform-Integration.

Wesentliche Änderungen & Anforderungen 

🔸 Neuer Abweichungsgrenzwert 30% für das Formular E3 

  • Beginnend mit dem Steuerjahr 2024, . Steuerzahler dürfen die vorab ausgefüllten Ein- und Ausgabendaten nur innerhalb einer 30%-Abweichungskappe von den eingereichten Werten bis zum meineDATEN Plattform. 
  • Dies gilt für die Erklärung der finanziellen Daten aus Geschäftstätigkeit (Formular E3)

🔸Vorausgefüllte Steuererklärungen nun die Norm 

  • Seit der Steuerjahr 2023, Formular E3 wurde automatisch mithilfe von myDATA ausgefüllt. 
  • Ab 2024, Manuelle Anpassungen sind begrenzt nach dem neuen Abweichungsschwellenwert. 

🔸 Zusätzliche regulatorische Anforderungen 

  • Klare Regeln für Einkommen und Ausgaben klassifizieren
  • Obligatorische Abstimmung zwischen den vom Steuerzahler gemeldeten Zahlen und den myDATA-Aufzeichnungen. 
  • Definierte Prozesse für Fehlerbehebungen in vorausgefüllten Werten. 

🔸 Anwendungsbereich 

  • Gilt für alle der myDATA unterliegenden Einheiten die erforderlich sind, um einzureichen Formular E3
  • Pflicht für alle Einkommensteuererklärungen für die Steuerjahr 2024 und darüber hinaus
  1. Umsatzsteuererklärungen: Angleichungstrend setzt sich fort 

Hintergrund zu vor ausgefüllten Umsatzsteuererklärungen 

  • Seit 2022, Die Mehrwertsteuererklärungen wurden anhand der myDATA-Eingaben vorausgefüllt. 
  • Ursprünglich gab es Abweichungsschwellenwerte für Diskrepanzen. 

MwSt.-Abweichungsgrenzen abgeschafft 

  • Stand vom 1. Januar 2025, Alle Abweichungsgrenzen für Umsatzsteuervoranmeldungen gewesen eliminiert
  • Steuerpflichtige müssen nun sicherstellen vollständige Ausrichtung mit den myDATA-gemeldeten Einnahmen und Ausgaben pro Steuerperiode.  
  1. Was zu erwarten ist 

Der 30%-Abweichungsgrenze für Formular E3 kann schrittweise reduziert in der Zukunft, und spiegelt den Weg wider, der für die Umsatzsteuervoranmeldungen eingeschlagen wurde. Dies signalisiert eine anhaltende Verlagerung hin zu Echtzeit-plattformkonforme Berichterstattung und hebt hervor wachsende Bedeutung genauer und zeitnaher Einreichungen bei myDATA

  1. Aktionspunkte für Unternehmen 
  2. interne Systeme überprüfen, um sicherzustellen Konsistenz zwischen ERP/ buchhaltungsdaten und myDATA-Übermittlungen
  3. Einrichten Kontrollen und Prüfmechanismen Für die Validierung der vorausgefüllten Steuererklärung. 
  4. Weitere Updates dazu verfolgen AADE bezüglich Abweichungsgrenzen und Compliance-Verfahren.

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