
Griechenland legt für vorgefüllte Spritzen eine Abweichungsgrenze von 30% fest
Einkommensteuererklärungen
Die griechischen Steuerbehörden haben veröffentlicht Beschluss 1045/2025, die Umsetzung wichtiger Vorschriften der griechischen Steuerverfahrensordnung, mit Schwerpunkt auf vor ausgefüllte Einkommensteuererklärungen (Formular E3) und myDATA-Plattform-Integration.
Wesentliche Änderungen & Anforderungen
🔸 Neuer Abweichungsgrenzwert 30% für das Formular E3
- Beginnend mit dem Steuerjahr 2024, . Steuerzahler dürfen die vorab ausgefüllten Ein- und Ausgabendaten nur innerhalb einer 30%-Abweichungskappe von den eingereichten Werten bis zum meineDATEN Plattform.
- Dies gilt für die Erklärung der finanziellen Daten aus Geschäftstätigkeit (Formular E3).
🔸Vorausgefüllte Steuererklärungen nun die Norm
- Seit der Steuerjahr 2023, Formular E3 wurde automatisch mithilfe von myDATA ausgefüllt.
- Ab 2024, Manuelle Anpassungen sind begrenzt nach dem neuen Abweichungsschwellenwert.
🔸 Zusätzliche regulatorische Anforderungen
- Klare Regeln für Einkommen und Ausgaben klassifizieren.
- Obligatorische Abstimmung zwischen den vom Steuerzahler gemeldeten Zahlen und den myDATA-Aufzeichnungen.
- Definierte Prozesse für Fehlerbehebungen in vorausgefüllten Werten.
🔸 Anwendungsbereich
- Gilt für alle der myDATA unterliegenden Einheiten die erforderlich sind, um einzureichen Formular E3.
- Pflicht für alle Einkommensteuererklärungen für die Steuerjahr 2024 und darüber hinaus.
- Umsatzsteuererklärungen: Angleichungstrend setzt sich fort
Hintergrund zu vor ausgefüllten Umsatzsteuererklärungen
- Seit 2022, Die Mehrwertsteuererklärungen wurden anhand der myDATA-Eingaben vorausgefüllt.
- Ursprünglich gab es Abweichungsschwellenwerte für Diskrepanzen.
MwSt.-Abweichungsgrenzen abgeschafft
- Stand vom 1. Januar 2025, Alle Abweichungsgrenzen für Umsatzsteuervoranmeldungen gewesen eliminiert.
- Steuerpflichtige müssen nun sicherstellen vollständige Ausrichtung mit den myDATA-gemeldeten Einnahmen und Ausgaben pro Steuerperiode.
- Was zu erwarten ist
Der 30%-Abweichungsgrenze für Formular E3 kann schrittweise reduziert in der Zukunft, und spiegelt den Weg wider, der für die Umsatzsteuervoranmeldungen eingeschlagen wurde. Dies signalisiert eine anhaltende Verlagerung hin zu Echtzeit-plattformkonforme Berichterstattung und hebt hervor wachsende Bedeutung genauer und zeitnaher Einreichungen bei myDATA.
- Aktionspunkte für Unternehmen
- interne Systeme überprüfen, um sicherzustellen Konsistenz zwischen ERP/ buchhaltungsdaten und myDATA-Übermittlungen.
- Einrichten Kontrollen und Prüfmechanismen Für die Validierung der vorausgefüllten Steuererklärung.
- Weitere Updates dazu verfolgen AADE bezüglich Abweichungsgrenzen und Compliance-Verfahren.
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