
Deutschlands B2B-E-Rechnungs-Mandat: Wichtige Anforderungen
BMF veröffentlicht neues “Schreiben” zur schrittweisen Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung 2025 – 2028
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2024 ein endgültiges Brief (Update des Juni-Entwurfs) Detaillierung des Umfangs und der Vorschriften für die bevorstehende Einführung der obligatorischen B2B-E-Rechnungsstellung für ansässige Unternehmen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt ab 1. Januar 2025, durch 1. Januar 2028. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Schlüsselaspekte des B2B-E-Invoicing-Mandats
- Phasenweise Implementierung:
- 1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen gemäß den geltenden Standards zu empfangen. EN16931 Standard. Die Zustimmung des Käufers ist für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich.
- 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über €800,000 müssen nur EN16931-konforme E-Rechnungen ausstellen.
- 1. Januar 2028Das Mandat wird alle Unternehmen umfassen und sie dazu verpflichten, elektronische Rechnungen ausschließlich auszustellen und zu empfangen.
- Umfang und Formate:
- E-Rechnungen müssen den EN16931 Standard oder ein vereinbarter Alternativformat, das eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerdatenextraktion ermöglicht. Akzeptierte Formate umfassen XRechnung, ZUGFeRD, und anderen EN16931-kompatiblen Formaten.
- Übertragung und Einhaltung:
- E-Rechnungen können per E-Mail, elektronische Schnittstellen oder Portale versendet werden. Physische Datenträger (z. B. USB-Sticks) sind nicht zugelassen. Die Empfänger sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und nicht konforme Rechnungen, wie z. B. PDFs oder Papier, sind nicht steuerlich abzugsfähig.
- Ausnahmen:
- Ausnahmen gelten für steuerfreie Dienstleistungen, Rechnungen unter €250, und Kleinstbetragsrechnungen, die weiterhin als Papierrechnung ausgestellt werden können bis 31. Dezember 2026.
- Korrekturen und Dokumentation:
- Korrekturen von elektronischen Rechnungen müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden.
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