
Griechenland schreibt die digitale Überwachung von Aktienbewegungen vor
Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen Griechenlands (IAPR) hat neue Vorschriften veröffentlicht, die die digitale Überwachung von Warenbewegungen verpflichtend machen. Das System wird schrittweise ab dem 2. Juni 2025 über die myDATA-Plattform implementiert. Strafen bei Nichteinhaltung betragen 1.000 EUR pro Steuerprüfung.
Griechenland durchläuft einen grundlegenden Wandel bei der Steuereinhaltung. Verordnungen, die von der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) am 15. Juli 2024 (A.1123/2024) und 31. Juli 2024 (A.1122/2024) veröffentlicht und am 1. April 2025 (A.1047/2025, A.1046/2025, A.1052/2025) aktualisiert wurden, machen die digitale Überwachung von Warenbewegungen obligatorisch.
Zeitplan für phasenweise Implementierung
Phase A – 2. Juni 2025:
- Rechtssubjekte mit Bruttoeinkommen über 200.000 EUR
- Alle Unternehmen in den Sektoren Energieerzeugnisse, Pharmazeutika und Baustoffe (unabhängig vom Einkommen)
Phase B – 1. Dezember 2025:
- Erweiterte Funktionen für alle Entitäten der Phase A
- Beide Phasen gleichzeitig für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Euro und multinationale Tochtergesellschaften
- Alle anderen Entitäten, die in Artikel 1 des Gesetzes 4308/2014 definiert sind
Systemvoraussetzungen und Ausnahmen
Unternehmen müssen Wertpapierbewegungsdokumente digital ausstellen und an die myDATA-Plattform übermitteln. Gesetzliche Ausdrucke mit QR-Codes dienen als Nachweis der erfolgreichen Einreichung.
Hauptausnahmen:
- Warenbewegung innerhalb derselben Einrichtung oder zwischen Einrichtungen innerhalb einer Luftlinienentfernung von 10 km
- Einzelhandelsumsätze mit Wertbelegen (außer Post-/Kurierdienste)
- Anlagenübertragungen (innerbetrieblich)
- Waren, die über kontinuierliche Flussnetzwerke (Gas, Wasser, Strom) transportiert werden
Das System wirkt sich auf Geschäftsprozesse für die Ausstellung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen und Wareneingängen aus. Es erfordert die Integration mit ERP-Systemen, E-Invoicing-Anbietern oder der “timologio”-Anwendung von IAPR.
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