
Griechenland gewährt Großzahlern eine Fristverlängerungr
ERechnungseinführung
Die griechische Steuerbehörde (AADE) gab am 17. Februar 2026 eine Mitteilung heraus, in der eine Verschiebung der Frist für die obligatorische E-Rechnungsstellung für große Unternehmen bekannt gegeben wurde. Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von über 2023 1 Million Euro, die zuvor bis zum 2. Februar 2026 einzuhalten waren, haben zusätzliche Zeit für technische Anpassungen erhalten.
Neue Zeitachse und ÜbergangszeitraumUnter dem überarbeiteten Zeitplan beginnt die verbindliche Umsetzung nun offiziell am 2. März 2026. Um eine reibungslose Einführung zu ermöglichen, hat die AADE eine Übergangsphase vom 2. März bis zum 3. Mai 2026 eingerichtet. Dieses Zeitfenster ermöglicht es Großunternehmen, ihre internen Systeme zu finalisieren und eine nahtlose Anbindung an die nationale Berichterstattungsinfrastruktur sicherzustellen.
Strenge Strafen bei NichteinhaltungDie Behörde warnte, dass die Nichteinhaltung dieser neuen digitalen Anforderungen erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen wird. Für umsatzsteuerpflichtige Transaktionen werden die Bußgelder gleich sein 50% der fälligen Mehrwertsteuer. Für nicht umsatzsteuerpflichtige Transaktionen drohen Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwenden, Geldstrafen von 500 EUR pro Audit, während diejenigen, die doppelte Buchführungssysteme verwenden, mit einer Geldstrafe belegt werden 1.000 EUR pro Audit.
https://www.aade.gr/deltia-typoy-anakoinoseis/deltio-typoy-17022026
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