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Jordan erweitert JoFotara E-Rechnungsstellung für lokale Einkäufe

Jordanien

Jordanien erweitert JoFotara E-Rechnungsstellung für lokale Einkäufe Das jordanische Amt für Einkommens- und Umsatzsteuer (ISTD) hat die Einführung der Phase 2 seines E-Rechnungsstellungssystems JoFotara angekündigt, was die Einhaltung von Steuervorschriften für in Jordanien tätige Unternehmen verstärkt. Ab dem 1. April 2025 schreibt diese Phase vor, dass alle Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen eine steuerkonforme elektronische Rechnung erfordern [...]

Italien verlängert E-Rechnungsbefreiung für Kleinunternehmen

Italien

Italien verlängert E-Rechnungsbefreiung für Kleinunternehmen Am 10. Oktober 2024 veröffentlichte Italien eine Entscheidung zur Verlängerung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsbefreiung bis zum 31. Dezember 2025. Diese Maßnahme gewährleistet Kontinuität, bis die EU-Mitgliedstaaten nationale Vorschriften im Einklang mit dem ViDA-Vorschlag umsetzen. Die Entscheidung folgt einer früheren Änderung durch den EU-Rat (Beschluss EU 2021/2251).

Israel aktualisiert Rechnungsstellungsdienste und CTC-Dokumentation

Israel

Israel aktualisiert Rechnungsstellungsdienste und CTC-Dokumentation Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat eine neue Version ihrer Dokumentation für Rechnungsstellungsdienste veröffentlicht. Dieses aktualisierte Dokument führt erweiterte Dienste ein und beschreibt alternative Methoden, die bei Verzögerungen nach der Übermittlung von Rechnungsdaten zu befolgen sind. Im Mai 2024 hat Israel sein Continuous Transaction Control (CTC) Clearance Mandat eingeführt. Unter diesem

Ungarische E-Rechnungs-Pflicht für den Energiesektor 2025

Ungarn

Ungarische E-Rechnungsstellungspflicht für den Energiesektor 2025 Ab dem 1. Januar 2025 wird Ungarn eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen einführen, die mit Strom und Erdgas handeln. Die Verordnung richtet sich an Akteure wie Stromhändler, -verteiler, Übertragungsnetzbetreiber und Erdgaslieferanten und macht die E-Rechnungsstellung für Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen zur Pflicht. Die neuen Regeln, die in der Regierungsverordnung Nr.

Griechenland legt eine Abweichungsgrenze von 30% für vorgefertigte Einkommensteuererklärungen fest 

Griechenland

Griechenland legt Abweichungsgrenze von 30% für vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen fest Die griechischen Steuerbehörden haben den Beschluss 1045/2025 veröffentlicht, mit dem wichtige Vorschriften der griechischen Steuerverfahrensordnung umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen (Formular E3) und der Integration der myDATA-Plattform liegt. Wichtige Änderungen und Anforderungen 🔸 Neue 30%-Abweichungsgrenze für Formular E3 🔸 Vorausgefüllte Steuererklärungen sind nun die Norm 🔸 Zusätzliche regulatorische Anforderungen 

Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellung erlangt EU-Genehmigung

Griechenland

Griechenlands B2B-E-Rechnungsstellungsmandat erhält EU-Genehmigung Der Rat der Europäischen Union hat den Durchführungsbeschluss zum B2B-E-Rechnungsstellungsmandat Griechenlands veröffentlicht. Die Genehmigung ist zeitlich befristet und gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Bis dahin werden die „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Reformen voraussichtlich die Notwendigkeit einer solchen EG-Genehmigung aufheben. Jedoch

Obligatorische B2B E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Implementierung 

Griechenland

Obligatorische B2B-E-Rechnungsstellung in Griechenland: Bevorstehende Umsetzung Griechenland wird ab dem 1. Juli 2025 die E-Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen vorschreiben, nachdem die EU-Genehmigung am 13. Januar 2025 erteilt wurde. Die Verpflichtung gilt für Unternehmen in Griechenland, die die Einhaltung des europäischen Standards EN 16931 erfordert, während ausländische Unternehmen ausgenommen sind. Transaktionen müssen in Echtzeit über die myDATA-Plattform gemeldet werden. Dies steht im Einklang mit

Griechenland verschiebt die Einführung der E-Zustellung für die Geschäftsbereitschaft

Griechenland

Griechenland verschiebt Einführung des E-Delivery-Systems wegen Anpassungsbedarf von Unternehmen Ankündigung: Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) in Griechenland hat offiziell eine Verschiebung der Einführung des E-Delivery-Systems bekannt gegeben. Der ursprünglich für den 1. Dezember 2024 geplante Start des Systems wurde verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung zu geben.

Griechenland weitet E-Zustellungsregeln mit myDATA-Integration aus

Griechenland

Griechenland erweitert Regeln für E-Zustellung durch myDATA-Integration 2024 hat Griechenland sein elektronisches Zustellsystem (E-Zustellung) durch neue Entscheidungen des Finanzministeriums und der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) erheblich aktualisiert. Diese Aktualisierungen klärten wichtige Aspekte des E-Zustellungsprozesses und boten detaillierte Leitlinien, um eine reibungslosere Implementierung und eine bessere Interoperabilität für Unternehmen zu gewährleisten.

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