Italien

Italien verlängert E-Rechnungsbefreiung für Kleinunternehmen

Am 10. Oktober 2024 veröffentlichte Italien eine Entscheidung, die eine Verlängerung seiner Ausnahmeregelung für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung bis zum 31. Dezember 2025 gewährt. Diese Maßnahme gewährleistet Kontinuität, bis die EU-Mitgliedstaaten nationale Vorschriften im Einklang mit dem ViDA-Vorschlag umsetzen. Die Entscheidung folgt auf die frühere Änderung (Beschluss EU 2021/2251) des Rates der EU zum Mandat von 2018, die es Italien erlaubte, diese Sonderregelung bis Ende 2024 beizubehalten. Die verlängerte Frist zielt auch darauf ab, den obligatorischen E-Invoicing-Rahmen auf kleine Unternehmen auszuweiten.

Weitere Details finden Sie unter: EUR-Lex.

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