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Italien verlängert E-Rechnungsbefreiung für Kleinunternehmen

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Italien verlängert E-Rechnungsbefreiung für Kleinunternehmen Am 10. Oktober 2024 veröffentlichte Italien eine Entscheidung zur Verlängerung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsbefreiung bis zum 31. Dezember 2025. Diese Maßnahme gewährleistet Kontinuität, bis die EU-Mitgliedstaaten nationale Vorschriften im Einklang mit dem ViDA-Vorschlag umsetzen. Die Entscheidung folgt einer früheren Änderung durch den EU-Rat (Beschluss EU 2021/2251).

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