
Israels neues E-Rechnungsmodell für die Steuereinhaltung
Neues elektronisches Rechnungsmodell in Israel:
- Implementierungsdatum: Start 5. Mai 2024, Israel führt eine neue Anforderung für elektronische Rechnungsstellung ein.
- Besteuerungspflichtiger Rechnungsbetrag: Für Steuerrechnungen über 25.000 NIS ist die Angabe einer vom israelischen Finanzamt (ITA) ausgestellten Zuweisungsnummer (Bestätigung) zwingend erforderlich.
- Zweck der Zuweisungsnummer: Die Angabe dieser Nummer auf Rechnungen ist für Unternehmen unerlässlich, um die israelische Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen zu können.
- Beschaffung von Zuteilungsnummern
- Methode: Mehrwertsteuerlich registrierte Lieferanten können diese Nummern über den Dienst „Rechnungsnummernvergabe“ erhalten.
- Zugriff: Dieser Dienst ist über eine API zugänglich.
- Integrationsoptionen: Lieferanten können sich direkt aus ihren Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) verbinden oder Middleware oder E-Invoicing-Software von akkreditierten Anbietern verwenden.
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