Israel

Israels neues E-Rechnungsmodell für die Steuereinhaltung

Neues elektronisches Rechnungsmodell in Israel:

  1. Implementierungsdatum: Start 5. Mai 2024, Israel führt eine neue Anforderung für elektronische Rechnungsstellung ein.
  2. Besteuerungspflichtiger Rechnungsbetrag: Für Steuerrechnungen über 25.000 NIS ist die Angabe einer vom israelischen Finanzamt (ITA) ausgestellten Zuweisungsnummer (Bestätigung) zwingend erforderlich.
  3. Zweck der Zuweisungsnummer: Die Angabe dieser Nummer auf Rechnungen ist für Unternehmen unerlässlich, um die israelische Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen zu können.
  4. Beschaffung von Zuteilungsnummern
    • Methode: Mehrwertsteuerlich registrierte Lieferanten können diese Nummern über den Dienst „Rechnungsnummernvergabe“ erhalten.
    • Zugriff: Dieser Dienst ist über eine API zugänglich.
    • Integrationsoptionen: Lieferanten können sich direkt aus ihren Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) verbinden oder Middleware oder E-Invoicing-Software von akkreditierten Anbietern verwenden.

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