Frankreich

Der neue Kalender für die französische E-Rechnung
Mandat wurde validiert

Im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 ist der neue Kalender der französischen e-Rechnungszwang wurde ebenfalls validiert und wird wie folgt ausgerollt:

Für ALLE Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe: Empfangspflicht elektronische Rechnungen (in strukturierter Form) am 1. September 2026. Dieses Datum kann spätestens auf den 1. Dezember 2026 verlängert werden, jedoch nur per Dekret.

Für Großunternehmen & mittelgroße Unternehmen: Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (in strukturiertem Format) am 1. September 2026. Selbe Option zur Verschiebung bis zum 1. Dezember 2026 gilt.

Für KMU (außer Großunternehmen & Mid Caps): Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (in strukturiertem Format) zum 1. September 2027. Dasselbe Wahlrecht zur Verschiebung bis zum 1. Dezember 2027 gilt.

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