Frankreich

Frankreich aktualisiert E-Rechnungsanforderungen mit Version 2.4

Die französische Steuerverwaltung (FTA) hat veröffentlicht Version 2.4 der “Externen Spezifikationen” für die Reform der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Frankreich.

Die wichtigsten Änderungen in dieser neuen Version beinhalten:

  • Vereinfachte Verzeichnisflüsse, die Reduzierung des Datenaustauschvolumens und die Standardisierung der Konsultations- und Update-Flüsse.
  • Überholung des Lebenszyklusmanagements von Geschäftsobjekten, Klärung der möglichen Status und Abläufe für Rechnungen, Übertragungen und andere Objekte.
  • Verbesserte Verwaltung des Rechnungsstatus mit einer Matrix, die es Spielern ermöglicht, Rechnungsstatus zu identifizieren und zu verwalten.
  • Anforderung an ein einziges “lesbares” Dokument pro Rechnung, mit nur einem lesbaren Anhang.
  • Toleranz bei der Rundung, um das Verfahren für Unternehmen zu erleichtern und Ärgernisse zu beseitigen.
  • Zahlreiche Änderungen an den semantischen Formaten, einschließlich neuer Daten, Änderungen der Kardinalität und Anpassungen der Verwaltungsregeln.

Die Veröffentlichung dieser neuen Spezifikationen bekräftigt das Engagement der französischen Regierung für den Zeitplan zur Umsetzung der E-Rechnungsreform, der für den 1. September 2026 festgelegt wurde.

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