
Französische E-Rechnungsreform – Update:
PDPs Jetzt zentral
Das französische Finanzministerium hat eine Kritisches Update zur bevorstehenden E-Rechnungsreform, welche die Rechnungsstellungspraktiken für Unternehmen in ganz Frankreich überarbeiten wird. Diese Entwicklung legt einen neuen Schwerpunkt auf Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) und definiert deren Rolle im Prozess neu.
Wichtige Punkte aus der Ankündigung (15. Oktober 2024)
- Die Generalzolldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat bis zum 25. März 2024 über 70 PDPs vorläufig genehmigt. Dieses Ausmaß an Beteiligung zeigt eine starke Bereitschaft des Ökosystems, die Reform zu unterstützen.
- Alle Business-to-Business (B2B) und Business-to-Government (B2G) Rechnungen werden über diese PDPs abgewickelt, was eine sichere und effiziente Bearbeitung gewährleistet.
- Die PPF wird sich auf wesentliche Funktionen konzentrieren, wie die Führung eines Registers von Rechnungsempfängern und die Funktion als Daten-Hub zur Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörden, vor allem zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.
- 1. September 2026Alle Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, elektronische Rechnungen zu empfangen. Große und mittelständische Unternehmen werden verpflichtet sein, elektronische Rechnungen auszustellen.
- 1. September 2027Kleine und Kleinstunternehmen müssen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen.
Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen, die einen Opérateur de Dématérialisation (OD) nutzen oder direkt mit der PPF verbunden werden möchten, müssen sich nun an einen registrierten PDP halten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Bevorstehende Entwicklungen
Zusätzliche Informationen werden im November erwartet, die alle Aktualisierungen der technischen Standards, Implementierungsdetails und die allgemeineren Auswirkungen auf Unternehmen abdecken.
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