Polen
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Bevorstehende Änderungen im polnischen E-Rechnungssystem:
KSeF-Gesetzentwurf – Wichtigste Punkte

Der Gesetzesentwurf zur Einführung von Änderungen am polnischen E-Rechnungssystem KSeF ist nun Teil der legislativen Agenda des polnischen Ministerrats und befasst sich mit den im Rahmen von Konsultationen Anfang dieses Jahres diskutierten Themen.

Laut der offiziellen Veröffentlichung;

  1. Verbindlicher Zeitplan für die Einführung von KSeF:
    • Ab 1. Februar 2026: Gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im Jahr 2025.
    • Ab dem 1. April 2026: Gilt für alle anderen Unternehmen.
  2. Schlüsselerweiterungen Bis zum 31. Juli 2026:
    • Frist für die Einbeziehung von KSeF-Nummern in elektronische Rechnungszahlungen, auch bei geteilten Zahlungen.
    • Stundungen für kassen-erzeugte Rechnungen.
    • Zusätzliche Zeit, bevor bei Nichteinhaltung Strafen angewendet werden.
  3. Offline-Modus verfügbar Bis Ende 2026: Steuerzahler erhalten die Möglichkeit eines Offline-Modus.
  4. Verbraucherrechnungen über KSeF: Bestimmungen zur Zulassung von Verbraucherrechnungen im KSeF-Rahmen.
  5. Sonderregelung für Kleinunternehmer Bis September 2026: “Steuerpflichtige, die ”digital ausgeschlossen“ sind und ein geringes Rechnungsvolumen und -volumen haben, können derzeitige Rechnungsstellungsmethoden vorübergehend nutzen.
  6. Vollständige technische Bereitschaft vor Beginn der Verpflichtungen: Um ein reibungsloses Onboarding zu gewährleisten, werden alle Systemfunktionen aktiv sein, bevor KSeF verpflichtend wird.
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