
Bevorstehende Änderungen im polnischen E-Rechnungssystem:
KSeF-Gesetzentwurf – Wichtigste Punkte
Der Gesetzesentwurf zur Einführung von Änderungen am polnischen E-Rechnungssystem KSeF ist nun Teil der legislativen Agenda des polnischen Ministerrats und befasst sich mit den im Rahmen von Konsultationen Anfang dieses Jahres diskutierten Themen.
Laut der offiziellen Veröffentlichung;
- Verbindlicher Zeitplan für die Einführung von KSeF:
- Ab 1. Februar 2026: Gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im Jahr 2025.
- Ab dem 1. April 2026: Gilt für alle anderen Unternehmen.
- Schlüsselerweiterungen Bis zum 31. Juli 2026:
- Frist für die Einbeziehung von KSeF-Nummern in elektronische Rechnungszahlungen, auch bei geteilten Zahlungen.
- Stundungen für kassen-erzeugte Rechnungen.
- Zusätzliche Zeit, bevor bei Nichteinhaltung Strafen angewendet werden.
- Offline-Modus verfügbar Bis Ende 2026: Steuerzahler erhalten die Möglichkeit eines Offline-Modus.
- Verbraucherrechnungen über KSeF: Bestimmungen zur Zulassung von Verbraucherrechnungen im KSeF-Rahmen.
- Sonderregelung für Kleinunternehmer Bis September 2026: “Steuerpflichtige, die ”digital ausgeschlossen“ sind und ein geringes Rechnungsvolumen und -volumen haben, können derzeitige Rechnungsstellungsmethoden vorübergehend nutzen.
- Vollständige technische Bereitschaft vor Beginn der Verpflichtungen: Um ein reibungsloses Onboarding zu gewährleisten, werden alle Systemfunktionen aktiv sein, bevor KSeF verpflichtend wird.
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