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Polen wechselt zu KSeF 2.0: Obligatorisch
e-Rechnungsstellungssystem startet am 1. Februar

Polen steht kurz vor dem Abschluss seiner Migration zum aktualisierten nationalen E-Rechnungssystem, KSeF 2.0. Um diesen Übergang zu erleichtern, hat das Finanzministerium eine endgültige Wartungspause für die aktuelle Version 1.0 in der letzten Januarwoche angekündigt.

Übergangszeitplan:

  • 26.–31. Januar 2026: KSeF 1.0 (einschließlich der mobilen App und des Autorisierungsmoduls) wird offline sein. Integrierte Warenwirtschaftssysteme und die e-Microcompany-App werden ebenfalls nicht verfügbar sein.
  • 25. Januar 2026: Dies ist die letzte Frist für Steuerzahler, Zertifikate herunterzuladen oder Berechtigungen innerhalb der alten KSeF 1.0-Umgebung zuzuweisen.
  • 28. Januar 2026: Die KSeF 2.0 API wird für Tests in der Produktionsumgebung zur Verfügung gestellt, damit Unternehmen die Authentifizierung und Token-Generierung vor dem vollständigen Start überprüfen können.
  • 1. Februar 2026: KSeF 2.0 wird das einzig gültige und verpflichtende System. KSeF 1.0 wird dauerhaft deaktiviert.

Was soll man in der Pause machen? Solange das digitale System ausgefallen ist, können Steuerzahler weiterhin einreichen ZAW-FA Benachrichtigungen an ihr lokales Finanzamt zur Verwaltung grundlegender Zugangsrechte. Ab dem 1. Februar müssen alle neuen Genehmigungen und Zertifikatsanträge über die neue KSeF 2.0-Schnittstelle abgewickelt werden.

Offizielle technische Ankündigung des KSeF zum Übergang zu KSeF 2.0

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