
Polen / Das Finanzministerium hat zur Verfügung gestellt
in e-US ein Modul zur Einreichung von Rechnungen mit einer
Anhang für KSeF 2.0
- Am 1. Januar 2026 hat das Finanzministerium die Möglichkeit eröffnet, dem E-Finanzamt die Absicht zur Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen mit Anhängen an KSeF 2.0 zu melden.
- Die Ausstellung und der Versand von Rechnungen mit Anhängen an KSeF 2.0 ist möglich, nachdem der Steuerzahler eine entsprechende Benachrichtigung übermittelt hat.
- Anträge werden innerhalb von maximal 3 Werktagen bearbeitet.
Amtliche Bekanntmachung des KSeF zu Rechnungen mit Anhängen für KSeF 2.0
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