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Malaysia verlängert die E-Rechnungs-Konsolidierung
Beschränkungen für die Strom- und Telekommunikationssektoren

Das malaysische Finanzamt (IRBM) hat die Liste der Sektoren erweitert, in denen konsolidierte E-Rechnungen verboten sind. Die Version 4.4 der spezifischen E-Rechnungsrichtlinie, veröffentlicht am 12. September 2025, umfasst Strom- und Telekommunikationsdienste unter den Kategorien, die eine Einzelrechnung erfordern.

Neue Beschränkungen wurden eingeführt in Malaysias elektronisches Rechnungsstellungssystem. Die Entscheidung des Finanzamtes schreibt die separate Ausstellung von E-Rechnungen für jede Transaktion in verschiedenen Sektoren vor.

Neue Regeln ab 2026 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 werden Dienstleistungen im Bereich Strom und Telekommunikation in die Kategorie der nicht konsolidierbaren Transaktionen aufgenommen. Für jede Dienstleistung in diesen Sektoren ist eine eigenständige Rechnungsstellung erforderlich.

Nicht konsolidierbare Transaktionskategorien

Konsolidierte Rechnungsstellung kann für die folgenden Aktivitäten nicht durchgeführt werden:

  • Kraftfahrzeugverkauf
  • Flugtickets und private Charterdienste
  • Luxusgüter und Juwelenhandel
  • Bauvertragsleistungen
  • Baustoffverkauf (unabhängig von der Menge)
  • Auszahlungen von Wett- und Spielgewinnen
  • Zahlungen von Agenten, Händlern und Distributoren

Weitere Einschränkungen treten 2026 in Kraft

  • Individuelle Rechnungsstellung für Telekommunikations-Postpaid-Tarife, Internet-Abonnements und den Verkauf elektronischer Geräte
  • Individuelle E-Rechnungsanforderung für alle Transaktionen über 10.000 RM (ca. 2.200 EUR) branchenübergreifend
  • Getrennte Rechnungsstellung für Stromverteilungs-, Liefer- und Vertriebstätigkeiten durch Stromdienstleister

https://www.hasil.gov.my/media/uwwehxwq/irbm-e-invoice-specific-guideline.pdf

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