
Malaysia kündigt aktualisierte E-Rechnungen an
Vorläufiger Entspannungsplan
Die Finanzverwaltung Malaysia (LHDN) hat einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der das “Übergangszeitraum für Lockerungen” für Steuerzahler, die auf das E-Rechnungssystem umstellen. Die aktualisierte Tabelle umreißt spezifische Zeitpläne, die darauf abzielen, Unternehmen ausreichend Zeit zur Stabilisierung ihrer Abläufe und technischen Integrationen zu geben.
Highlights:
- Phasenweise Implementierung Während Großkunden (über 100 Mio. RM) ihre Entspannungsphase bereits hinter sich haben, erhalten kleinere Unternehmen ein längeres Übergangsfenster.
- Verlängerter Zeitraum für KMU: Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von 5 Millionen RM oder weniger erhalten eine vorläufige Lockerungsfrist bis 31. Dezember 2026.
- Strategische Compliance: Diese Zeiträume sollen Unternehmen ermöglichen, technische Probleme zu beheben und die vollständige Datenrichtigkeit sicherzustellen, bevor die strenge Durchsetzung beginnt.
|
Nein |
Gezielte Steuerzahler (Jahresumsatz) |
Zwischenzeitliche Entspannungsphase |
|---|---|---|
|
1 |
Mehr als 100 Millionen RM |
1. August 2024 bis 31. Januar 2025 |
|
2 |
25 Mio. RM bis 100 Mio. RM |
1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 |
|
3 |
5 Mio. RM bis 25 Mio. RM |
1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 |
|
4 |
Bis zu 5 Millionen RM |
Bis 31. Dezember 2026 |
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