Malaysia führt ab dem […] die 10%-Umsatzsteuer auf Waren von geringem Wert ein
Malaysia führt die 10%-Umsatzsteuer auf Waren mit geringem Wert ein Ab dem 1. Januar 2024 wird die Königliche Zollbehörde Malaysias eine 10%-Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Käufe von Waren mit einem Wert von bis zu 500 MYR erheben. Diese neue Steuerregelung gilt für alle Verkäufe an Unternehmen und Verbraucher in Malaysia.





