
Malaysia führt die Umsatzsteuer „10%“ auf
Waren geringen Werts, Beginn
Ab dem 1. Januar 2024 erhebt die malaysische Zollbehörde eine 10%-Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Wareneinkäufe im Wert von bis zu 500 MYR. Diese neue Steuerregelung gilt für alle Verkäufe an Unternehmen und Verbraucher in Malaysia.
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