
Lettland führt eine obligatorische E-Rechnung ein für
B2B- und B2G-Transaktionen ab 2025
Das lettische Finanzministerium veröffentlichte eine Gesetzesentwurf am 27. Mai 2024, mit der Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen, wobei die schrittweise Einführung am 1. Januar 2025 beginnt.
Zeitstrahl:
- 1. Januar 2025: E-Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen erforderlich (Rechnungen an budgetäre Einrichtungen).
- 1. Januar 2026: Elektronische Rechnungsstellung auf B2B-Transaktionen ausgeweitet.
Auswirkung
- Lettische Unternehmen müssen strukturierte Rechnungen gemäß dem europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung für Empfänger innerhalb Lettlands ausstellen.
- Die Übermittlungsmethoden für Rechnungen werden vom Ministerkabinett geregelt, wobei Optionen wie Peppol, Vereinbarungen zwischen den Parteien und eine kostenlose E-Mail-Zustellung bestehen.
- Rechnungsdaten müssen an das Finanzamt übermittelt werden, weitere Details sind vom Finanzministerium bereitzustellen.
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