TRN- und UIN-Prüfungen für die B2B-Mehrwertsteuerkonformität in Ägypten erforderlich
Ägyptens neue Mehrwertsteuerregeln: Obligatorische TRN- und UIN-Validierung für B2B-Konformität Ab dem 1. November 2024 müssen Unternehmen, die nach Ägypten verkaufen, die Steuerregistrierungsnummer (TRN) ihrer B2B-Käufer sowie eine neu eingeführte Kennung, die Unique Identification Number (UIN), validieren. Diese doppelte Validierung ist für Nullbewertungstransaktionen im Rahmen des Reverse-Charge-Mehrwertsteuerverfahrens unerlässlich.





