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Kroatien verlängert ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Erdgas und Heizprodukte

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Kroatien verlängert den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Heizprodukte Kroatien hat den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 51 % für Erdgas, Fernwärme, Brennholz, Pellets, Briketts und Hackschnitzel durch das Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verlängert, das am 27. März 2026 im Amtsblatt (Narodne novine) veröffentlicht wurde. Der ermäßigte […]

Neue Richtlinien im Rahmen der Fiskalisierung 2.0 veröffentlicht: Vorauszahlungs- und E-Rechnungsverfahren erläutert

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Neue Richtlinien unter Fiskalisierung 2.0 veröffentlicht: Vorauszahlung und E-Rechnungsverfahren erklärt Im Einklang mit den Fiskalisierung 2.0-Änderungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden, hat Kroatien einen Leitfaden veröffentlicht, der die wichtigsten Regeln und Verfahrensbeispiele im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung und den Zahlungsprozessen darlegt. Dieser am 24. November 2025 veröffentlichte Leitfaden konzentriert sich auf zwei

Kroatien führt neue Klassifizierung im elektronischen Rechnungssystem ein Standard KPD 2025

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Kroatien implementiert neue Klassifizierung im E-Rechnungssystem: KPD 2025 Standard Kroatiens Finanzministerium und Steuerverwaltung implementiert die neue Waren- und Dienstleistungsklassifizierung KPD 2025 für das elektronische Rechnungssystem (eRačun). Das neue System bietet standardkonforme Datenerfassungs- und Berichtsfunktionen in Vorbereitung auf 2025. Kroatiens Infrastruktur für elektronische Rechnungen wird erheblich modernisiert.

Kroatien startet neue E-Rechnungs-App für kleine Unternehmen: MIKROeRAČUN

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Kroatien startet neue E-Rechnungs-App für kleine Unternehmen: MIKROeRAČUN Kroatiens Finanzministeriums Steuerverwaltung hat die kostenlose E-Rechnungs-Anwendung MIKROeRAČUN für Steuerzahler außerhalb des Mehrwertsteuersystems eingeführt. Version 1.0, die ab dem 1. September 2025 in Kraft tritt, wird ab 2027 auch Funktionen zur Rechnungsstellung anbieten. Kroatiens digitales Rechnungsökosystem wird mit einem neuen Dienst erweitert. Die entwickelte Anwendung MIKROeRAČUN

Kroatische Regierung genehmigt verpflichtende B2B-E-Rechnung

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Kroatien genehmigt landesweites E-Invoicing-Mandat Die kroatische Regierung hat offiziell das Fiskalisierungsgesetz verabschiedet, das die verpflichtende E-Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen vorschreibt. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen E-Rechnungen für B2B- und B2G-Transaktionen ausstellen und melden. Darüber hinaus werden alle B2C-Transaktionen, einschließlich Online-Zahlungen per Banküberweisung,

Kroatien geht vollständig digital

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Kroatien wird komplett digital – Sind Sie bereit? Am 27. Februar 2025 kündigte Kroatien mit der Ausweitung der Fiskalisierung und der Einführung der obligatorischen B2B-E-Rechnungsstellung einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Besteuerung an. Das bedeutet, dass sich alle Unternehmen auf die elektronische Rechnungsstellung in Echtzeit und die digitale Berichterstattung an die Steuerbehörde vorbereiten müssen – einschließlich bargeldloser Transaktionen und bisher ausgenommener Branchen. Zeitplan: Was wird sich ändern?

Kroatien wird für lokale Mehrwertsteuerunternehmen eine elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen obligatorisch machen

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Kroatien wird B2B-E-Rechnungen für lokale Mehrwertsteuerzahler verpflichtend machen Das kroatische Finanzministerium hat am 27. Februar 2025 eine öffentliche Konsultation zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung für B2B-Transaktionen eingeleitet, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Diese neue Verordnung gilt für ansässige, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, obwohl noch unklar ist, ob sie auch für nicht ansässige Unternehmen gilt

Kroatien plant B2B-E-Rechnungsstellung als Teil der Fiskalisierung 2.0

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Kroatien plant B2B-E-Rechnungsstellung als Teil der Fiskalisierung 3.0 Die kroatische Regierung hat einen revolutionären Schritt angekündigt: B2B-elektronische Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2026 obligatorisch. Dies ist ein großer Schritt vorwärts für die Effizienz von Unternehmen und die Modernisierung des Steuersystems. Er soll sowohl die Anforderung zur Erstellung elektronischer Rechnungen als auch die Anforderung zur

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