Ungarn

Ungarn erlässt neue Belegmelde­pflichten:
Papierbasierte Systeme werden ausgemustert

Die Nationale Steuer- und Zollverwaltung Ungarns (NAV) hat eine bedeutende Umstellung auf eine vollständig digitale Steuerumgebung angekündigt. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen, die keine Registrierkassen oder E-Registrierkassen nutzen, Belegdaten direkt an die Steuerbehörde melden.

Digitale Compliance und tägliche BerichterstattungAufbauend auf dem durch die Verordnung Nr. 8/2025 (III. 31.) geschaffenen regulatorischen Rahmen zielen die neuen Maßnahmen auf Unternehmen ab, die weiterhin manuelle Papierbelege ausstellen. Beginnend 1. September 2026, Diese Unternehmen unterliegen einer verpflichtenden täglichen Meldepflicht. Während Unternehmen, die bereits integrierte Registrierkassen nutzen, vorerst unberührt bleiben, müssen sich diejenigen, die außerhalb der digitalen Kreisläufe stehen, an die neuen, an die NAV gekoppelten Meldestandards anpassen.

Das Ende traditioneller Registrierkassen bis 2028Um die Archivierung zu vereinfachen und die Betriebskosten zu senken, plant Ungarn, herkömmliche Online-Registrierkassen bis Ende 2023 vollständig auslaufen zu lassen. 1. Juli 2028. Sie werden durch einen optimierten ersetzt elektronische Kasse NAV-Beamte betonten, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, die Transparenz zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die physische Aufbewahrung von Unterlagen für die Geschäftswelt zu beseitigen.

Offizielle ungarische Verordnung zu den Melderegeln für Belege

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