Ungarn

Ungarische E-Kassen- und E-Bon-Regeln:
Echtzeit-NAV-Berichterstattung und 10-jährige Speicherung

Ungarn implementiert einen neuen regulatorischen Rahmen für E-Kassen und elekronische Belege, der das bisherige Online-Kassensystem (OPG) ersetzt oder ergänzt.

Kernbestimmungen

  • Systemtypen: Moderne Registrierkassen können entweder hardwarebasiert (mit einer physischen Steuerlogik-Einheit) oder cloudbasiert (mit einer Anwendung, die mit einem staatlich betriebenen Cloud-Steuermodul verbunden ist) sein.
  • E-Belege (e-nyugta): Digitale Belege werden 10 Jahre lang ausgestellt und in einem zentralen “Belegarchiv” (nyugtatár) gespeichert.
  • Datenübertragung: Die Systeme müssen eine Echtzeit-verschlüsselte Datenverbindung mit der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV-I) aufrechterhalten.
  • Offline-Limits: Hardwarebasierte Register können maximal 72 Stunden offline betrieben werden; wird dieses Limit überschritten, wird das Gerät gesperrt. Cloudbasierte Systeme unterstützen keinen Offline-Betrieb.

Anforderungen für Distributoren

  • Lizenzierung: Vertreiber müssen spezifische Genehmigungen von der Finanzbehörde einholen, die eine strenge Baumusterprüfung (típusvizsgálat) beinhaltet.
  • Finanz- und Sicherheitsstandards: Cloud-Distributoren müssen über ein Mindeststammkapital von 50 Millionen HUF verfügen und eine zertifizierte Cybersicherheitsprüfung bestehen.
  • Kundendienst: Distributoren sind verpflichtet, den Betreibern einen Kundendienst rund um die Uhr zu bieten.

Umsetzungszeitplan

  • Inkrafttreten: Allgemeine Bestimmungen traten mit der Bekanntmachung in Kraft, wobei die meisten operativen Kapitel (Nutzung, Service und Datenmeldung) am 1. Juli 2025 wirksam wurden.
  • Cybersicherheitskonformität: Für bestehende Lizenzen ist der Nachweis der Cybersicherheitskonformität bis zum 31. Dezember 2026 bei der Steuerbehörde einzureichen.

Offizielle ungarische Verordnung zu den Melderegeln für Belege

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