
Ungarn 2565 Umsatzsteuererklärung 2025 Aktualisiert
Leitfaden Freigegeben
Die ungarische Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) hat einen umfassenden aktualisierten Leitfaden zur Ausfüllung des Umsatzsteuerformulars 2565 veröffentlicht. Das neue Handbuch enthält wesentliche Änderungen, die ab 2025 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen und Aktualisierungen
Aktualisierung des Währungsformats
Ab 2025 werden mehrere Formulare eine wichtige Änderung erfahren. Die Formulare 2565A-07, 2565A-08, 2565M-02 und 2565M-02-K werden nun in vollen HUF-Beträgen anstelle von Tausenden HUF ausgefüllt.
Einreichungsfristen
- Monatliche Renditen: Bis zum 20. des Folgemonats
- Quartalsberichte: Bis zum 20. des Folgemonats
- Jahresrenditen: Bis zum 25. Februar des Folgejahres
Wer ist abgedeckt?
Der neue Leitfaden deckt die folgenden Steuerzahler ab:
- Alle Mehrwertsteuerzahler
- Sondersteuerzahlergruppen
- Steuerzahler, die nur für bestimmte Transaktionen eine Steuererklärung abgeben
- Neuwagenverkäufer
Wichtige Rückerstattungsschwellenwerte
Mindestbeträge für die Mehrwertsteuererstattung:
- Monatliche Einreicher: 1 Mio. HUF
- Vierteljährliche Einreicher: 250.000 HUF
- Jahresanmelder: 50.000 HUF
Elektronische Einreichungspflichten
Steuerpflichtige, die zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sind, müssen ihre Erklärungen ausschließlich elektronisch einreichen. Andere Steuerpflichtige haben die Wahl, dies elektronisch oder in Papierform zu tun.
Selbsteinschätzungsmöglichkeiten
Steuerzahler können fehlerhafte Steuererklärungen durch Selbstanzeige innerhalb einer Verjährungsfrist von 5 Jahren korrigieren. Selbstveranlagungsstrafen werden mit 1/365 des Basiszinssatzes der Ungarischen Zentralbank berechnet.
Neue Formulare und Anhänge
Der Leitfaden beschreibt folgende Sonderformen:
- 2565A-07/08: Reverse-Charge-Erklärungen
- 2565A-09: Fahrzeug-Fahrgestellnummern-Erklärungen
- 2565A-06: Uneinbringliche Schuldnererklärungen
- 2565M Serie: Zusammenfassende Berichte
Zahlungsinformationen
Die Mehrwertsteuerzahlungen sollten geleistet werden an:
- Kontonummer: 10032000-01076868
- Kontoname: NAV Allgemeine Mehrwertsteuer-Einnahmen
- Steuercode: 104
Unterstützung und Information
Steuerzahler können Anfragen über die folgenden Kanäle stellen:
- Webseite www.nav.gov.hu
- Telefon: 1819 (national), +36 (1) 461-1819 (international)
- Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 08:30-16:00, Freitag 08:30-13:30
Digitale Transformationsfeatures
Das aktualisierte System beinhaltet:
- eVAT-System Integration mit Weboberfläche und Machine-to-Machine (M2M)-Verbindungen
- Erweiterte Online-Einreichungsfunktionen durch das ÁNYK-Framework
- Automatisierte Validierungs- und Fehlerprüfungsfunktionen
Sonderbestimmungen für 2025
Reverse-Charge-Verfahren
Erweiterte Abdeckung für:
- Agrarprodukte (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen)
- Stahlprodukte
- Gasversorgung über öffentliche Gasnetze (gültig ab 1. Januar 2025)
Grenzüberschreitende Transaktionen
Detaillierte Bestimmungen für:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe
- Fernabsatzvorschriften
- Verkauf neuer Transportmittel
Offizieller NAV-Leitfaden für die Mehrwertsteuererklärung 2565
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