
Argentinien AFIP (ARCA) aktualisiert die Rechnungsstellung
Regime: RG 1415 geändert (RG 5824/2026)
Argentinien Die AFIP hat wesentliche Änderungen am Rechnungsstellungs- und Registrierungssteuerrecht eingeführt, die die Finanz-, Bildungs- und Gesundheitsbranche betreffen.
Wesentliche regulatorische Änderungen
- Neue Dokumentenkategorie: Ein “elektronischer monatlicher Liquidationsnachweis” (Comprobantes de liquidación electrónica mensual) wurde integriert.
- Berechtigte Entitäten Diese neue Abrechnungsmethode gilt für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften, Kreditkartenherausgeber, private Bildungseinrichtungen und Prepaid-Medizinunternehmen.
- Ausstellungsfristen: Diese monatlichen Abrechnungen müssen bis zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats ausgestellt und den Empfängern innerhalb von 10 aufeinanderfolgenden Tagen nach Ausstellung zur Verfügung gestellt werden.
- Verbraucheridentifikationsschwelle Für Vorgänge mit Endverbrauchern gilt die Anforderung, die Identifikationsnummer des Empfängers (DNI, CUIL oder CDI) anzugeben, wenn der Transaktionsbetrag gleich oder größer ist 10.000.000 ARS.
- Point of Sale (POS) Verwaltung: Neue POS-Standorte müssen mindestens drei Werktage vor Aufnahme der Tätigkeiten gemeldet werden, während Schließungen innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen.
Spezielle Anforderungen für Privatschulen
- Detaillierte Abrechnung Rechnungen für Studiengebühren müssen klar zwischen “Programmbasierter Unterricht”, “Außerprogrammbasierter Unterricht” (mit Angabe der Modulanzahl) und “Sonstigen Leistungen” wie Verpflegungs- oder Transportdienstleistungen unterscheiden.
- Formale Validierung Diese Unterlagen müssen die Unterschrift und die Klarstellung des/der bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter/in oder des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin enthalten.
Umsetzungszeitplan
- Wirksamkeitsdatum: Der Beschluss tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Pflicht zur Einhaltung Die Verpflichtung zur Ausstellung dieser spezifischen Dokumente für neu betroffene Personen gilt für Geschäftsvorfälle ab dem 1. Juli 2026, an.
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