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Spanien veröffentlicht technische Regeln für öffentliche E-Rechnungsplattform

Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria), die dem Finanzministerium untersteht, eröffnete am 17. April 2026 eine Entwurf einer Ministerialverordnung zur öffentlichen Konsultation, die den technischen und funktionalen Rahmen für die öffentliche E-Rechnungsplattform (Solución Pública de Facturación Electrónica) festlegt, die gemäß Königliches Dekret 238/2026 vom 25. März 2026, mit dem die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen (B2B) in Spanien eingeführt wurde.

Der Entwurf der Verordnung legt die Anforderungen an die von der Steuerbehörde (AEAT) zu entwickelnde und zu betreibende öffentliche Plattform fest. Die Nutzung der Plattform ist für alle Unternehmen und Freiberufler kostenlos.

UBL und EN16931 Standard erforderlich

Alle über die öffentliche Plattform ausgestellten oder übermittelten elektronischen Rechnungen müssen dem vom Europäischen Komitee für Normung definierten semantischen Datenmodell EN16931 unter Verwendung der UBL-Syntax (Universal Business Language) entsprechen. Unternehmen, die sich für die Nutzung privater Plattformen anstelle der öffentlichen Lösung entscheiden, sind weiterhin verpflichtet, zum Zeitpunkt der Ausstellung gleichzeitig eine getreue elektronische Kopie jeder Rechnung im UBL-Format an die öffentliche Plattform zu übermitteln. Diejenigen, die die öffentliche Plattform direkt nutzen, sind von dieser Anforderung der Kopieübermittlung befreit.

Eindeutiger Rechnungscode

Jede elektronische Rechnung wird eine eindeutige Kennung erhalten, die sich aus der Aneinanderreihung der Steuernummer des Ausstellers (NIF), der Rechnungsnummer, der Serie und dem Ausstellungsdatum ergibt.

Zahlungsmeldepflichten

Rechnungsempfänger müssen die öffentliche Plattform über die vollständige Zahlung, einschließlich Zahlungsdatum und Fälligkeitsdatum, sowie über jede Ablehnung der Rechnung informieren. Aussteller können freiwillig Informationen über Inkasso oder Nichtzahlung an die Plattform übermitteln. Dieser Mechanismus dient der Überwachung von kommerziellen Zahlungsfristen und der Berechnung durchschnittlicher Zahlungsperioden im Rahmen der Bemühungen Spaniens zur Bekämpfung von Zahlungsverzug.

Authentifizierung

Der Zugang zur Plattform erfordert ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat oder die Authentifizierung über das spanische Cl@ve-System. Die Plattform kann auch von einem bevollmächtigten Vertreter im Namen eines Unternehmens oder Freiberuflers aufgerufen werden.

Technische Störfallregelung

Im Falle einer technischen Störung, die die Nutzung der Plattform verhindert, können Rechnungen und Zahlungsaufforderungen innerhalb von vier Tagen nach Behebung der Störung eingereicht werden.

Inkrafttreten

Die Ministerialverordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die öffentliche Plattform muss Unternehmen und Fachleuten mindestens zwei Monate vor diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.

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