
Spanien führt die E-Rechnung offiziell ein
System für B2B-Transaktionen
Spanien leitet formell seine Umstellung auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für gewerbliche Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (B2B) ein. Veröffentlicht im Amtsblatt des Staates (BOE) am 31. März 2026, Königliches Dekret 238/2026 vom 25. März 2026 legt die technischen und informationellen Anforderungen für das verpflichtende elektronische Rechnungsstellungssystem Spaniens zwischen Unternehmen und Freiberuflern fest und ändert gleichzeitig die durch das Königliche Dekret 1619/2012 vom 30. November 2012 genehmigte Verordnung über Rechnungsstellungspflichten.
Im Rahmen des Dekrets wird die spanische Steuerverwaltungsbehörde (AEAT) eine kostenlose Anwendung oder ein Formular entwickeln, das unter bestimmten Bedingungen allen Unternehmern und Freiberuflern die elektronische Rechnungsstellung, die Erstellung von Rechnungsinformationen über den Status – einschließlich vollständiger Angaben zur tatsächlichen Zahlung – und die Bereitstellung dieser Informationen für Geschäftspartner und Behörden über die öffentliche elektronische Rechnungsstellungslösung ermöglicht. Diese öffentliche Lösung muss allen Verpflichteten mindestens zwei Monate vor dem ersten Geltungstag des Dekrets zugänglich sein.
Das Dekret tritt zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; die praktische Anwendung wird jedoch ab dem Datum des Inkrafttretens der entsprechenden Ministerverordnung gemäß Endbestimmung Drei schrittweise umgesetzt. Für Unternehmen und Freiberufler, deren Transaktionsvolumen – berechnet gemäß Artikel 121 des Umsatzsteuergesetzes 37/1992 – im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr 8 Millionen Euro überstieg, beträgt die Umsetzungsfrist 12 Monate. Allen übrigen Unternehmen und Freiberuflern wird eine Übergangsfrist von 24 Monaten gewährt.
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