Slowenien
Slowenien

Slowenien führt Obligatorische B2B-Rechnungsstellung ein
Elektronische Rechnungsstellung

Die Regierung der Republik Slowenien hat einen Gesetzesentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente (ŽIERDED) veröffentlicht. Die Verordnung, die nicht vor 2027 in Kraft treten wird, wird den Austausch elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend machen.

Slowenien erlebt eine bahnbrechende Entwicklung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung. Der von der Regierung der Republik Slowenien veröffentlichte Entwurf des Gesetzes über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente (ŽIERDED) bereitet eine grundlegende Umgestaltung des Rechnungs Austauschs zwischen Unternehmen im Land vor.

Erweiterung vom aktuellen System

Das aktuell geltende “Gesetz über die Bereitstellung von Zahlungsdiensten für Haushaltsnutzer (ZOPSPU-1)” regelt nur die Verpflichtung von Geschäftseinheiten, die Vertragsbeziehungen mit Haushaltsnutzern eingehen, zum Austausch elektronischer Rechnungen (B2G).

Neue Verordnung: Der Gesetzesentwurf erweitert diese Verpflichtung auf alle Wirtschaftssubjekte und ihre Vertragsbeziehungen, was bedeutet, dass Unternehmen ausschließlich elektronische Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) ausstellen müssen.

Technische Standards und Implementierung

Ab dem 1. Januar 2027 wird von allen Geschäftseinheiten erwartet, dass sie im gegenseitigen Geschäftsverkehr ausschließlich elektronische Rechnungen austauschen. Das System wird mit drei verschiedenen Standards betrieben:

  • e-SLOG nationaler Standard
  • EN 16931 Standard
  • International anerkannte, strukturiert elektronische Rechnungsformate, die gegenseitig vereinbart wurden

Verbrauchergeschäfte Optional

Die Ausstellung elektronischer Rechnungen durch Unternehmen an Verbraucher ist optional und bedarf der vorherigen Zustimmung beider Parteien. Wenn Verbraucher der Ausstellung elektronischer Rechnungen zustimmen, können sie diese über Anbieter von elektronischen Rechnungsdiensten oder per E-Mail erhalten. Wichtig: Verbraucher haben jederzeit das Recht, von Unternehmen Papierbelege anzufordern.

Die Gesetzesänderung befindet sich in der Entwurfsphase, und das Inkrafttreten ist frühestens zum 1. Januar 2027 zu erwarten. Diese Informationen basieren auf Gesetzen und Verordnungen, die jederzeit von den zuständigen Behörden geändert werden können, und Aktualisierungen werden bei Bedarf bereitgestellt.

https://e-uprava.gov.si/si/drzava-in-druzba/e-demokracija/predlogi-predpisov/predlog-predpisa.html?id=16826&lang=si

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