
Slowenien B2B E-Rechnungsentwurf Gesetz 2026 und
e-SLOG-Konformität
Slowenien hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Einführung einer obligatorischen B2B-elektronischen Rechnungsstellung zum Ziel hat. Dies ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Verbesserung digitaler Transaktionen und zur Einhaltung europäischer Standards. Die vorgeschlagene Gesetzgebung, bekannt als Gesetz über den elektronischen Austausch von Rechnungen und anderen elektronischen Dokumenten, verpflichtet alle Geschäftseinheiten, elektronische Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung oder Eingang bei der slowenischen Steuerbehörde (FURS) zu melden, beginnend am 1. Juni 2026.
Schlüsselmerkmale des Gesetzesentwurfs
- Pflichtmelding: E-Rechnungen müssen im e-SLOG-Standard gemeldet werden, einem einheitlichen Standardformat, das von der Handelskammer Sloweniens entwickelt wurde. Diese Anforderung gilt sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen.
- Anwendungsbereich: Zunächst gilt das Gesetz nicht für B2C-Transaktionen (Business-to-Consumer), wodurch Verbrauchern die Wahl zwischen elektronischen und Papierrechnungen überlassen bleibt.
- Einhaltung europäischer Standards: Der Entwurf steht im Einklang mit der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung (Richtlinie 2014/55/EU), die die Verwendung anderer international anerkannter Standards zulässt, sofern dies von den beteiligten Parteien vereinbart wird.
- Umsetzungszeitplan: Das Gesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft, was den Unternehmen Zeit gibt, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Diese Initiative spiegelt das Engagement Sloweniens für die digitale Transformation im Finanztransaktionswesen wider und steht im Einklang mit den breiteren europäischen Bemühungen zur Rationalisierung der Rechnungsstellungsprozesse in den Mitgliedstaaten.
B2G E-Rechnungsstellung in Slowenien
Elektronische Rechnungsstellung bei der öffentlichen Verwaltung ist in Slowenien seit 2015 obligatorisch und macht es zu einem der fortschrittlichsten Länder in diesem Bereich.
Elektronische Rechnungen können im nationalen Format e-SLOG 2.0 oder im UBL 2.1 Format (PEPPOL BIS 3.0) versendet werden.
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