Slowenien
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Sloweniens Vorstoß für E-Rechnungen: Neuer Gesetzesentwurf
Ziele 2026

Slowenien hat einen entscheidenden Schritt zur Digitalisierung seiner Finanzprozesse unternommen, indem es einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer B2B-E-Rechnungsstellung und zum Dokumentenaustausch vorgelegt hat. Der Entwurf wird derzeit von der Nationalversammlung geprüft, und Wenn genehmigt, werden die neuen Anforderungen ab dem 1. Juni 2026 durchgesetzt. 

Das Gesetz zielt darauf ab, sowohl inländische als auch grenzüberschreitende B2B-Transaktionen abzudecken und B2C-Rechnungen von seinem Anwendungsbereich auszuschließen. 

Akzeptierte E-Rechnungsformate

Der Entwurf legt drei Formate für den Austausch von E-Rechnungen fest:

  • e-SLOGDie Nationalhymne von Slowenien
  • EN 16931Das von der Europäischen Union anerkannte Standardformat
  • Andere internationale Formate einvernehmlich von den Vertragsparteien vereinbart

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