
Slowenien: Gesetz über den Austausch von E-Rechnungen und
Weitere E-Dokumente treten am 1. Januar 2028 in Kraft
Die Nationalversammlung von Slowenien hat das Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2028 einen obligatorischen B2B-E-Rechnungsdatenaustausch im ganzen Land einführt. Die Reform zielt darauf ab, Kosten zu senken, Fehler zu reduzieren und Geschäftsprozesse durch Automatisierung zu rationalisieren.
Umfang und Hintergrund
- E-Rechnungen sind in Slowenien nichts Neues: Budgetnutzer seit 2015 und öffentliche Auftragsvergabe seit 2019 verwenden E-Rechnungen.
- Zwischen 2015 und 2024 stieg die Zahl der von öffentlichen Einrichtungen ausgestellten elektronischen Rechnungen von rund 461.000 auf knapp 2,2 Millionen (Wachstum von 370%+).
- Im Jahr 2022 versendeten 60% Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten elektronische Rechnungen (kleine Unternehmen: 57%, mittlere Unternehmen: 74%, große Unternehmen: 86%).
Was ändert sich 2028?
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle im slowenischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen und Selbstständigen elektronische Rechnungen für in Slowenien erbrachte Dienstleistungen austauschen.
- Papierrechnungen werden im B2B-Bereich nicht mehr zulässig sein, während B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen weiterhin Papier verwenden dürfen, wo dies zutrifft.
Verbraucher
- Keine Änderung für Verbraucher: Standardmäßig eine Papierrechnung, es sei denn, der Verbraucher entscheidet sich für elektronische Rechnungen; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Was zählt als E-Rechnung & wie wird sie ausgetauscht
- Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes XML-Dokument; eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung.
- Menschenlesbare Visualisierung ist nur für Verbraucher zwingend erforderlich.
- Der Austausch wird über vier sichere Kanäle dezentralisiert:
- E-Routing-Anbieter
- Direkter systemübergreifender Austausch
- PEPPOL-Netzwerk
- miniBlagajna (eine kostenlose App für Kleinunternehmen)
- E-Mail ist für den B2B-Austausch nicht gestattet (nur erlaubt, wenn der Empfänger ein Verbraucher ist).
Steuer & Berichtswesen
Nur das Format ändert sich von Papier zu elektronisch.
Das Gesetz schreibt keine Meldung ausgetauschter E-Rechnungen an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien vor; die Fiskalisierungsregeln für Bareinnahmen bleiben unverändert.
https://www.gov.si/novice/2025-10-23-drzavni-zbor-sprejel-zakon-o-izmenjavi-elektronskih-racunov-in…
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