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Polens KSeF-Update zur Rechnungspflicht (FA(3)): Wesentliche Änderungen und
Öffentliche Konsultation im Herbst 2024

Die neue FA(3)-Version des polnischen nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) wird verfügbar sein für Öffentliche Konsultation im Herbst 2024. 

Schlüsseldetails umfassen:

  • FA(3 Strukturelle Beratung: Das aktualisierte KSeF FA(3)-Schema wird im Herbst 2024 für öffentliches Feedback offen sein.
  • Bürgerfreundliche Verbesserungen Das Finanzministerium strebt Verbesserungen an, wie z. B. eine bessere Sichtbarkeit von Zahlungsfristen, die Hinzufügung der Rolle “Mitarbeiter” im Element Entity3, mehr Zeichen für Produkt-/Dienstleistungsnamen und maßgeschneiderte Lösungen für lokale Gebietskörperschaften und Umsatzsteuergruppen.
  • Regulierungsaktualisierungen: Die aktuelle Verordnung vom 27. Dezember 2021 wird durch eine neue ersetzt werden. Während einige bestehende Bestimmungen beibehalten werden, werden neue Regeln für QR-Codes, Zwei-Schritt-Zugang und interne Zertifikate für die obligatorische Version eingeführt.
  • Bevorstehende KSeF-Nummernanforderung: Ab 1. August 2026 wird die KSeF-Nummer für Zahlungen obligatorisch sein.
  • Systemverbesserungen: Das Ministerium plant, Test- und Produktionsumgebungen zu synchronisieren und Rechnungsanhänge einzuführen.
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