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Portugals Steuerbehörde startet CESOP-Meldewerkzeuge
für PSPMs vor Fristablauf

Mit dem verbleibenden Zeitraum bis zur gesetzlichen Frist für die Einreichung der ersten CESOP-Datei in Portugal hat die Steuerbehörde (AT) nun die Zahlungsdienstleister (PSPs) mit den erforderlichen Registrierungs- und Einreichungswerkzeugen im Finance Portal ausgestattet. Dieses Update ermöglicht es PSPs, ihre CESOP-Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen. 

Gesetz Nr. 81/2023 vom 28. Dezember setzt die EU-Richtlinie 2020/284 in portugiesisches Recht um und verpflichtet Zahlungsdienstleister (PSPs), detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen. Diese Daten sind periodisch der Steuerbehörde (AT) zu melden und werden dann in das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP) hochgeladen, eine europaweite Datenbank, die die gemeinsame Verarbeitung von Daten durch die EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug erleichtern soll.

PSPs in Portugal sind verpflichtet, CESOP-Dateien bis zum Ende des Monats nach jedem Quartal einzureichen, wobei der erste Bericht bis zum 30. April 2024 fällig ist. Trotz der nahenden Frist verspürten PSPs einige Anspannung aufgrund operativer Verzögerungen bei der Registrierung und den Einreichungsfunktionen des Finance Portals, die erst Mitte letzter Woche behoben wurden.

Der Registrierungsprozess für Zahlungsdienstleister (ZDL) auf dem Finanzportal spiegelt den anderer Informationsaustauschsysteme wie DAC2/CRS und DAC7 wider. ZDL ohne eine portugiesische Steuernummer (NIF) benötigen keine, um sich zu registrieren und CESOP-Dateien einzureichen; die AT wird die notwendigen Zugangsdaten während der Registrierung bereitstellen. Dateien können über das Portal oder per Webservice für diejenigen mit einer portugiesischen NIF eingereicht werden.

PSPs wird geraten, eine “leere” Datei einzureichen, wenn in einem Zeitraum keine meldepflichtigen Zahlungsdienste erbracht werden, ein obligatorisches Verfahren, das sich von anderen Regelungen unterscheidet. Da keine Verlängerung für die erste CESOP-Einreichung erwartet wird, müssen PSPs die rechtzeitige Registrierung und die Einhaltung spezifischer technischer Anforderungen, wie der Begrenzung von 40.000 Transaktionen pro XML-Datei, sicherstellen, um Einreichungsfehler zu vermeiden.

Dieser komplexe rechtliche Rahmen unterstreicht die Bedeutung für Zahlungsdienstleister, nicht nur die regulatorischen Fristen einzuhalten, sondern auch sicherzustellen, dass ihre Einreichungen den festgelegten Anforderungen entsprechen, um künftige Validierungsprobleme durch die AT zu vermeiden.

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