
Belgien befreit ausländische Unternehmen von der Mehrwertsteuer
von E-Rechnungsregel
Der Belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen offiziell bestätigt hat das Nicht in Belgien niedergelassene, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die keine feste Niederlassung in Belgien haben, sind nicht verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu erhalten. im Rahmen der bevorstehenden B2B-E-Rechnungsstellungspflicht.
Diese Ausnahmeregelung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Verordnung in Kraft tritt 1. Januar 2026, obwohl es in Anbetracht der Neue Berichtspflichten werden für 2028 erwartet.
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