
Belgien kündigt dreimonatige Schonfrist für
Künftige Einführung der E-Rechnung
FPS Finance (Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen) in Belgien hat angekündigt dreimonatige Nachfrist beginnend in Anfang 2026 für belgische Steuerzahler, unter Anerkennung der erheblichen betrieblichen Herausforderungen, die sich aus den neuen E-Rechnungsanforderungen ergeben. Während dieser Übergangsphase werden Unternehmen, die trotz aller Bemühungen Schwierigkeiten haben, alle Verpflichtungen zu erfüllen, für die Nichteinhaltung der e-Rechnungsanforderungen.
Die Nachfrist zielt hauptsächlich auf Unternehmen ab, die ausreichende Anstrengungen zur Umsetzung unternommen haben, aber dennoch technische Herausforderungen haben. Die Ausnahmeregelung gilt für folgende Verstöße, die direkt mit der neuen Verpflichtung zusammenhängen:
- Unzureichende technische Fähigkeiten Unternehmen, die noch nicht über die erforderlichen technischen Fähigkeiten verfügen, um strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden und/oder zu empfangen (entweder vollständig oder für bestimmte Transaktionen, wie z. B. Gutschriften).
- Unmöglichkeit, gültige elektronische Rechnungen auszustellen: Unternehmen, die trotz Verpflichtung keine strukturierten elektronischen Rechnungen ausstellen können, da ihre Systeme oder Drittanbieterlösungen die gültige elektronische Rechnungsstellung noch nicht unterstützen.
Die Bekanntmachung besagt ausdrücklich, dass keine allgemeine Verlängerung des Mandats beabsichtigt ist, und Unternehmen, die keine angemessenen Vorbereitungen getroffen haben, werden aufgefordert, diese so bald wie möglich nachzuholen.
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