
Argentinien: Sonderregelung für Umsatzsteuer-Einbehaltung für
Digitale Plattformen geändert
Argentiniens Steuerverwaltung hat veröffentlicht Allgemeine Entschließung 5794/2025, zur Änderung des speziellen Umsatzsteuer-Einbehaltungsregimes für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über digitale Plattformen. Die Änderung erhöht die Schwellenwerte, ab denen ein Verkäufer als regelmäßig tätig gilt und Plattformen als Einbehaltungsagenten handeln müssen. Die Definition umfasst nun Verkäufe ab einem Betrag von 750.000 ARS monatlich oder über spezifische Viermonaträume. Die Auflösung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
https://www.boletinoficial.gob.ar/detalleAviso/primera/335414/20251202
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