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Argentinien aktualisiert elektronische Exportrechnung
Webservice: Neue Validierungsregeln

Argentiniens Steuerbehörde hat am 10. August 2025 durch die Verordnung R.G. N° 2.758 neue Validierungsregeln für den Web Service für elektronische Exportrechnungen (WSFEXV1) eingeführt. Die obligatorische Änderung wurde mit Version 3.1.0 des Entwicklerhandbuchs implementiert und betrifft den B2B-Prozess für elektronische Exportrechnungen.

Technische Aktualisierungen wurden am elektronischen Rechnungsstellungssystem Argentiniens vorgenommen. Die neue Verordnung der Steuerbehörde führt zusätzliche Kontrollmechanismen für die Verarbeitung von Exportdokumenten über Webdienste ein.

Zwei neue Validierungen in der FEXGetLast_CMP Methode

Das Update fügt zwei neue Eingabevalidierungen hinzu, um FEXGetLast_CMP Methode, die die zuletzt autorisierte Belegnummer für einen bestimmten Belegtyp und eine bestimmte Verkaufsstelle abfragt:

Cbte_Tipo (Dokumentart) Validierung:

  • Der Wert muss einer der aktivierten Typen sein (19, 20 oder 21)
  • Wenn ein ungültiger Typ gesendet wird, gibt das System den Fehlercode 1606 zurück

Pto_venta (Kassensystem) Validierung:

  • Der Wert muss für ‘Exportempfangsbestätigungen – Web Services’ gültig und registriert sein’
  • Wenn ein ungültiger Wert gesendet wird, gibt das System den Fehlercode 1607 zurück

Unternehmen, deren Systeme in diesen Web-Service integriert sind, müssen möglicherweise ihre Prozesse anpassen, um diese neuen Validierungen und potenziellen Fehlercodes zu verarbeiten, um die korrekte Genehmigung von Exportdokumenten sicherzustellen.

Quelle: Argentinische Steuerbehörde – R.G. Nr. 2.758, 10. August 2025

https://www.arca.gob.ar/landing/default.asp

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