Wer ist für die Eingabe von internationalen Transportdaten in das RO e-Transport-System verantwortlich?
- Verantwortlich ist entweder der in der Einfuhrzollanmeldung genannte Empfänger oder der Absender in der Ausfuhrzollanmeldung, je nach Transaktion für Import oder Export.
- Für Waren, die aus einem EU-Land erworben wurden, trägt der rumänische Begünstigte die Zollgebühr.
- In Fällen, in denen Waren in ein EU-Land versendet werden, ist der rumänische Lieferant verantwortlich.
- Der Verwahrer haftet für Güter, die an innergemeinschaftlichen Transithandlungen beteiligt sind. Dies umfasst sowohl Güter, die in Rumänien zur Lagerung entladen oder als neue Sendung aus einem oder mehreren Guderpaketen gebildet werden, als auch Güter, die nach der Lagerung oder nach der Erstellung eines neuen Transports innerhalb des Landes aus einer oder mehreren Gutersendungen wieder verladen werden.
- Strafe: Geldstrafen zwischen 20.000 RON und 100.000 RON, zusammen mit der Beschlagnahme unverzollter Waren. Eine ähnliche Strafe gilt für Abweichungen zwischen den gemeldeten und den tatsächlichen Mengen im RO e-Transport-System.
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