
Türkischer Finanzsektor Inflation
Rechnungslegungsübergang 2025
Finanzsektor bereitet sich auf Umstellung auf Inflationsrechnungslegung vor
Die Bankenaufsichtsbehörde hat angekündigt dass Banken und Finanzinstitute ab dem 1. Januar 2025 zur Verrechnungspreisbildung übergehen. Diese Änderung wird insbesondere Leasing-, Factoring-, Finanz-, Sparkassen- und Vermögensverwaltungsgesellschaften betreffen.
Unter den neuen Vorschriften, Anpassungen aufgrund von inflationsbedingten Eigenkapitalunterschieden werden getrennt in den Finanzberichten ausgewiesen und in die Berechnung des Kernkapitals einbezogen. Die Entwürfe der Verordnungen und Leitlinien zielen darauf ab, Finanzinstituten einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Die BDDK hat die Entwürfe auf ihrer offiziellen Website zur Verfügung gestellt, um weitere Informationen zu erhalten.
Dieser Übergang wird als Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Genauigkeit im türkischen Finanzsektor angesehen.
Vorbereitungen für die Inflationsrechnungslegung für Banken und Finanzunternehmen haben begonnen
Die Behörde für Bankenregulierung und -aufsicht (BDDK) führt ab dem 1. Januar 2025 die Anwendung der Inflationsrechnungslegung für Banken und Finanzinstitute ein verkündete. Diese Umstellung wird insbesondere Leasing-, Factoring-, Finanzierungs-, Sparfinanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften betreffen.
Mit der neuen Regelung Zusammen werden Kapitalanpassungen aufgrund von Inflation in den Finanzberichten der Banken als separater Posten ausgewiesen und bei der Berechnung des Eigenkapitals berücksichtigt. Die zu diesem Zweck vorbereiteten Verordnungs- und Bekanntmachungsentwürfe zielen darauf ab, die Einhaltung dieses Prozesses durch Finanzinstitute zu erleichtern. Die BDDK hat auf ihrer Website die notwendigen Links für diejenigen bereitgestellt, die auf die Entwürfe zugreifen und detaillierte Informationen erhalten möchten.
Dieser Übergang wird als Teil der Bemühungen der Türkei gesehen, die Transparenz und Genauigkeit im Finanzsektor zu erhöhen.
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