
Türkei aktualisiert E-Rechnungssystem:
Neuer Ausnahmekenncode hinzugefügt
Die türkische Finanzverwaltung hat die Hinzufügung eines neuen Ausnahmekennzeichens zum E-Rechnungssystem angekündigt. In einer am 12. September 2025 veröffentlichten Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass der neue Code 344 zur “Ausnahmerechnungsart” hinzugefügt wurde und das E-Rechnungs-Paket sowie der UBL-TR-Leitfaden entsprechend aktualisiert wurden. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Ein neues Update wurde im türkischen elektronischen Rechnungssystem implementiert. In einer Mitteilung der Steuerverwaltung vom 12. September 2025 wurde bekannt gegeben, dass der Anwendungsbereich von Ausnahmerechnungstypen erweitert wurde.
Neuer Ausnahmegrund im System hinzugefügt
Code 344: Der neue Code 344 wurde unter der Kategorie “Ausnahmerechnungstyp” in die Ausnahmecodes aufgenommen. Diese Ergänzung erhöht die Vielfalt der Ausnahmetypen im System und bietet umfassendere Rechnungsstellungsoptionen.
Mit der Hinzufügung des neuen Codes wurden das E-Rechnungs-Paket und der Leitfaden für UBL-TR (Code-Listen) aktualisiert. Die Nutzer können auf das aktuelle Paket und den Leitfaden über die entsprechenden Links zugreifen.
1. Oktober 2025 Wirksamkeitsdatum
Alle Aktualisierungen treten ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft. Nach diesem Datum müssen alle Unternehmen, die E-Rechnungen verwenden, den neuen Ausnahmekodex und die aktualisierten Paketierungsanforderungen einhalten.
Das Update repräsentiert das fortlaufende Engagement der Türkei für die Verbesserung und Erweiterung ihrer elektronischen Rechnungsstellungsinfrastruktur und stellt gleichzeitig sicher, dass die Benutzer Zugang zu den aktuellsten Systemfunktionen haben.
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