
Präsident Erdoğan erlässt Sonderverbrauch
Steuerentscheidung
Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete eine Entscheidung mit neuen Regelungen zu den Sondersondersteuer (SCT)-Sätzen für Kraftfahrzeuge. Die Entscheidung, die am 23. Juli 2025 in Kraft trat, wurde im Amtsblatt Nummer 32965 veröffentlicht.
Entscheidungsdetails
Es wurde besch.
Steuersätze und Bemessungsgrundlagen
Die Entscheidung legt die Steuersätze für Kraftfahrzeuge nach unterschiedlichen Hubraum- und Motorleistungskategorien fest:
Motorzylinder mit einem Hubraum von nicht mehr als 1400 cm³:
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von höchstens 650.000 TL: 70%
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von mehr als 650.000 TL, jedoch nicht mehr als 1.100.000 TL: 75%
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von mehr als 900.000 TL, jedoch nicht mehr als 1.100.000 TL: 80%
- Sonstiges: 90%
Motorradhubraum über 1400 cm³ bis 1600 cm³:
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von höchstens 850.000 TL: 75%
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von mehr als 850.000 TL, jedoch nicht mehr als 1.100.000 TL: 80%
- Sonderverbrauchssteuerbemessungsgrundlage von mehr als 1.100.000 TL, jedoch nicht mehr als 1.650.000 TL: 90%
- Sonstiges: 100%
Elektromotorfahrzeuge:
- Bei einer Motorleistung von mehr als 50 kW und einem Hubraum von höchstens 1.800 cm³ sowie einer besonderen Verbrauchsteuerbemessungsgrundlage von höchstens 1.250.000 TL: 70%
- Sonstiges: 80%
Motorzylinder mit über 2000 cm³:
- Bei einer Motorleistung von mehr als 100 kW und einem Hubraum von höchstens 2500 cm³ sowie einer besonderen Verbrauchsteuerbemessungsgrundlage von höchstens 1.650.000 TL: 150%
- Sonstiges: 220%
Nur Elektrofahrzeuge
- Bei einer Motorleistung von höchstens 160 kW und einer besonderen Verbrauchsteuerbemessungsgrundlage von höchstens 1.650.000 TL: 25%
- Sonstiges: 65%
Die Entscheidung trat mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ihre Bestimmungen werden vom Minister für Finanzen und Schatzamt umgesetzt.
Quelle:https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2025/07/20250724-5.pdf
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