Türkei
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Elektronischer Kassenbon-Newsletter der Türkei Nr. 5 veröffentlicht

Das Kommuniqué (Seriennummer: 5) Die Neufassung des Allgemeinen Rundschreibens über elektronische Bücher (Seriennummer: 1) wurde im Amtsblatt vom 8. November 2024 veröffentlicht. 

Mit diesem Communiqué werden nun auch die zur Teilnahme an der E-Ledger-Anwendung verpflichteten Steuerpflichtigen vom Communiqué erfasst, die zur Buchführung auf Bilanzbasis verpflichtet sind, sowie diejenigen, die sich freiwillig für die Buchführung auf Bilanzbasis entscheiden.

Die Zeitrahmen für die Erstellung, Aufzeichnung, Aufbewahrung, Genehmigung und Einreichung von elektronisch erstellten Büchern und Buchhaltungsunterlagen wurden aktualisiert und die Regeln für diese Prozesse werden veröffentlicht am edefter.gov.tr.

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Änderung der Allgemeinen Bekanntmachung über elektronische Hefte (Seriennummer: 1) Bekanntmachung (Reihe Nr.: 5), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32716 vom 08.11.2024.

Mit dieser Mitteilung für die Steuerpflichtigengruppen, die zur Teilnahme an der E-Defter-Anwendung verpflichtet sind, Steuerpflichtige, die zur Buchführung nach der Bilanzmethode verpflichtet sind, und Steuerpflichtige, die sich freiwillig für die Buchführung nach der Bilanzmethode entscheiden ist beigefügt.

zur Erstellung, Aufzeichnung, Aufbewahrung, Genehmigung und Vorlage von elektronisch erstellten Büchern und Buchhaltungsbelegen Zeitpläne wurden aktualisiert und Regulierungen dazu edefter.gov.tr wurde bekannt gegeben, dass es unter der Adresse veröffentlicht wird.

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