
Neue Standards für elektronische Rechnungsstellung:
Spanische Verordnung HAC/1177/2024
Die neue ministerielle Verordnung HAC/1177/2024 richtet ein technische, funktionale und inhaltliche Standards für elektronische Rechnungsstellungssysteme, in enger Anlehnung an das Königliche Dekret 1007/2023 (SIF/VERI*FACTU). Diese Verordnung, die fast identisch mit dem der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf ist, legt folgende Anforderungen fest:
- Sicherheit und Integrität: Jeder Rechnungsdatensatz muss gehasht werden, um die Datenintegrität zu gewährleisten, mit qualifizierten elektronischen Zertifikaten digital signiert und wichtige Ereignisse für die Rückverfolgbarkeit protokolliert werden.
- Datenmanagement: Rechnungsdatensätze müssen sicher und chronologisch verknüpft gespeichert werden.
- Compliance und Zertifizierung: Systeme müssen standardisierte Formate verwenden und die Zertifizierungsanforderungen erfüllen.
Diese Vorschriften gelten für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 6 Millionen Euro. Die Einhaltung ist bis zum 1. Juli 2025 vorgeschrieben, wobei eine Verlängerung möglich ist.
Bedeutung
Diese Verordnung verbessert die Zuverlässigkeit und Transparenz der elektronischen Rechnungsstellung, gewährleistet die Einhaltung von Steuervorschriften und verbessert die Datenverwaltung für Unternehmen. Standardisierung und Zertifizierung stärken die Datensicherheit und erleichtern die regulatorische Abstimmung.
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