
Die elektronische Mehrwertsteuer-Schnittstelle der Schweiz eCH-0217:
Stärkung der Compliance, da die Frist für den “Gastzugang” näher rückt

Ein Jahr ist vergangen, seit die Schweiz die eCH-0217 Version 2.0.0 Standard für elektronische Mehrwertsteuererklärungen, der am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Ab Januar 2026 ist der Übergang von papierbasierten Formularen zu einer vollständig digitalen Berichterstattungsumgebung etabliert, doch Unternehmen werden nun an anstehende Zugangsänderungen auf dem Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erinnert.
- Pflicht-digitaleinreichung Papierformulare sind nicht mehr zulässig und alle Mehrwertsteuerpflichtigen müssen ihre Steuererklärungen elektronisch über das Portal “MWST abrechnen” einreichen.
- Gastzugangsumstellung Während der Gastzugang (“Umsatzerklärung einfach”) noch verfügbar ist, wird er eingestellt in Mai 2026. Unternehmen werden aufgefordert, vor dieser Frist auf das “VAT declaration pro” Kontenführungssystem umzusteigen.
- Version 2.0 Technische Standards Der aktualisierte Standard führte eine einheitliche Struktur für vereinfachte Berichterstattungsmethoden (SSS und PSS) ein und verlangt eine obligatorische 5-stellige
Aktivitäts-IDvon der ESTV bereitgestellt. - Jährliche Berichtsoption: Für Unternehmen mit Jahresumsätzen bis zu 5.005.000 CHF, steht auf Wunsch weiterhin eine neue Option für die jährliche Umsatzsteuererklärung zur Verfügung.
Steuerberater und Nutzer von SAP Document and Reporting Compliance sollten sicherstellen, dass ihre Systemeinstellungen korrekt Folgendes widerspiegeln Aktivitäts-ID und die konsolidierten Meldemethoden, um Fehler bei der Einreichung für die Steuerzeiträume 2026 zu vermeiden.
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