Rumänien

Rumänien erweitert RO e-Transport
Berichterstattung an alle internationalen Waren

Die Meldepflicht über das RO E-Transport-System für alle Güterkategorien bei grenzüberschreitendem Transport ist festgelegt.

Ab dem 15. Dezember 2023, Meldepflicht über das RO E-Transport-System für alle Warenkategorien (unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren), die international transportiert werden, was sich auf Import-/Export- und innergemeinschaftliche Transaktionen auswirkt.

Wer ist verpflichtet, dieses Dokument einzureichen?

Der auf der Einfuhranmeldung angegebene Empfänger,

Der Exporteur hat in der Ausfuhranmeldung angegeben,

Der Empfänger in Rumänien, bei innergemeinschaftlichen Erwerben,

Der Lieferant in Rumänien, im Falle von Inlandsgeschäften oder innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Wichtig: Strafen bei Nichteinhaltung

Rechtspersonen drohen Bußgelder von 20.000 bis 100.000 RON, zuzüglich der Gefahr der Beschlagnahme unverzollter Waren.

Fahrerhaftung

Fahrer müssen das Ortungsgerät vor Antritt der Fahrt auf dem Hoheitsgebiet aktivieren und es erst nach Ablieferung der Ware oder dem Verlassen des Hoheitsgebiets deaktivieren.

Sanktionszeitplan

Sanktionen bei Nichteinhaltung werden ab dem 1. Juli 2024 durchgesetzt.

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